Rapport sur les résultats

Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 46Fedlex · Rapport sur les résultats

Eine Verknüpfung verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie (GL, NE, BS, SG, EDU). Der Regelungsbereich der beiden Konventionen sei umfassender (ZG). Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes solle nicht Gefahr laufen, wegen möglichen Beitrittsbedenken zu scheitern (BS, BL).

Remarques supplémentaires concernant notamment les articles de loi qui ne sont pas mentionnés dans le questionnaire

I. Allgemeine Zusatzbemerkungen zum Vorentwurf BüG

1. Kantone

Statt vom Bundesamt für Migration sei von der zuständigen Bundesbehörde bzw. vom zuständigen Bundesamt zu sprechen, da das BFM in den vergangenen Jahren mehrmals die Bezeichnung gewechselt habe (VS, SG). Des Weiteren wird angeregt: Verzicht auf die Doppel-Staatsbürgerschaft (OW); automatische oder erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation (VS); Ergänzung der Integrationskriterien mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit (NW); Einführung einer Wartefrist nach abgelehnter Einbürgerung (SZ); Verpflichtung des Gesuchstellers zur Offenlegung der notwendigen Tatsachen und zur wahrheitsgemässen Auskunft sowie Einwilligung des Gesuchstellers zum Einholen von amtlichen Erkundigungen (BS). Gemäss den Kantonen SZ und NW sind die mit der Gesetzesrevision verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone zu klären. Der Kanton LU weist darauf hin, dass der politische Diskurs über die Integration bisher nur im Rahmen des Ausländerrechts stattgefunden habe. Wenn jetzt die Kohärenz allein darin bestehe, das BüG dem AuG anzupassen, so greife dies zu kurz: Das AuG betreffe nämlich nur eine Minderheit der Ausländer in der Schweiz, an die immer höhere Integrationsanforderungen gestellt werden. Die sogenannte «Kohärenz» des Vernehmlassungsentwurfs vernachlässige die Mehrheit der Ausländer, deren Aufenthalt und Niederlassung nicht an Integrationsanforderungen geknüpft seien. Der Kanton VD lehnt separate Erhebungen für Jugendliche ab dem 12. Altersjahr bei Familiengesuchen ab. Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation sowie von in der Schweiz geborenen Ausländern habe bereits Eingang in die kantonale Gesetzgebung gefunden und werde durch die vom Bund vorgesehene Regelung vereitelt.

2. Politische Parteien

Die CVP fordert eine Charta, die Grundwerte aufzählt, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren. Jede einbürgerungswillige Person habe vor der Einbürgerung die Charta zu unterzeichnen. Gemäss der GPS sind Flüchtlinge und Staatenlose erleichtert einzubürgern. Gemäss der SVP dürfen den auf Gemeindeebene zuständigen Einbürgerungsbehörden relevante Informationen über die Kandidaten (z.B. Religionszugehörigkeit) nicht aus Datenschutzgründen vorenthalten werden. Im Weiteren fordert sie, dass in allen Kantonen Einbürgerungsgesuche amtlich publiziert werden und die Verurteilung für schwere Straftaten ein unverjährbares Einbürgerungshindernis darstellen soll. Die EDU schlägt eine Bewährungsfrist für Eingebürgerte vor.

3. Berufs- und Wirtschaftsverbände

Es sei eine Regelung für die automatische oder mindestens erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation aufzunehmen (Travail.Suisse). Die Verordnung müsse zeitgleich mit der Gesetzesrevision ausgearbeitet werden (SAV).