Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

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sein kann, wenn das Paar ein individuell erhöhtes Risiko auf Nachkommen mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit hat. Was als «schwerwiegende Erbkrankheit» gelten kann, wird nicht weiter definiert und somit dem ausführenden Zentrum überlassen. Die PID mit dem Ziel der HLA-Typisierung für ein krankes Geschwister ist verboten.

Die numerische Beurteilung des genetischen Materials zum Ausschluss von Aneuploidien ist in den Niederlanden bislang nur im Rahmen von Forschungsprojekten erlaubt. Vier Zentren haben entsprechende Protokolle ausgearbeitet und führen die Untersuchungen durch.

- Norwegen: Das norwegische Gesetz zur Anwendung der Biotechnologie trat

am 1. Januar 2004 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2008 gelten revidierte Bestimmungen, gemäss welchen die PID nicht mehr nur bei geschlechtsgebundenen Krankheiten erlaubt ist, sondern auch bei monogenetischen oder chromosomal bedingten Erbkrankheiten, wenn einer oder beide Partner erkrankt oder Träger sind und ein hohes Risiko besteht, die Krankheit auf das Kind zu übertragen, sowie für eine HLA-Typisierung zur Auswahl eines immunkompatiblen Embryos. Ausserdem hat Norwegen neu eine Behörde eingeführt, welche jeden Einzelfall beurteilt und entscheidet, ob die PID durchgeführt werden darf. Wird im Einzelfall die von der Behörde erlaubte Untersuchung in Norwegen nicht angeboten, verweist die Behörde das betroffene Paar an eine Institution im Ausland, welche die Untersuchung durchführt, wobei die Kosten der Durchführung im Ausland dem Paar erstattet werden.97

- Portugal: Am 26. Juni 2006 hat das portugiesische Parlament das neue

Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet. Dieses regelt auch die PID. Verboten ist danach die PID zur Auswahl des Geschlechts, wenn diese nicht aus Gründen der Verhinderung einer geschlechtsgebundenen genetischen Krankheit durchgeführt wird, sowie die Anwendung der PID bei multifaktoriell bedingten Krankheiten, bei denen der prädiktive Wert des Tests sehr niedrig ist. Ansonsten ist die PID zulässig, sofern es dabei nicht um die Verbesserung nichtmedizinischer Eigenschaften des Embryos geht. Das bedeutet, dass die PID sowohl für übertragbare schwere genetische Krankheiten als auch für Aneuploidie-Screenings zugelassen ist. Artikel 29 bestimmt zudem, dass das Risiko der Übertragung auf die Nachkommen hoch sein muss, und der vom selben Gesetz eingeführte Nationale Rat der medizinisch unterstützten Fortpflanzung muss die zu diagnostizierende Krankheit als schwer eingestuft haben. Die PID ist zusätzlich im Zusammenhang mit einer HLA-Typisierung ausdrücklich erlaubt. Ausserdem gibt das Gesetz vor, dass IVF-Zentren, die eine PID anbieten, über multidisziplinäre Teams verfügen (Spezialisten der Reproduktionsmedizin, Embryologen, medizinische Genetiker, Zytogenetiker und Molekulargenetiker) oder sich mit solchen verbinden

97 Vor der Gesetzesänderung war es üblich, die PID im Ausland durchzuführen, namentlich aus gesundheitsökonomischen Gründen: gemäss der staatlichen Gesundheitsbehörde sei es für die seltenen Fälle nicht nötig, «ein derart ressourcenintensives Angebot an hoch technologisierter Diagnostik aufzubauen» (zitiert im Sachstandsbericht Präimplantationsdiagnostik des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Drucksache 15/3500 des Deutschen Bundestages, S. 53).