Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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im Sinne der Versicherten sowie Patientinnen und Patienten noch des Gesetzgebers. Vielmehr liege ein Verstoss gegen die Zwecksetzung des Heilmittelgesetzes vor. Aus diesem Grund müsse, zusätzlich zu der vorliegenden HMG-Anpassung, das KVG entsprechend ergänzt werden. Beantragt wird die folgende Änderung von Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b KVG mit einem neuen zweiten Satz: "b. erstellt das Bundesamt eine Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel mit Preisen (Spezialitätenliste). Bei der Festlegung der Preise sind die unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Vertriebskanäle gebührend zu berücksichtigen und der Vertriebsanteil nach Absatzbedingungen differenziert auszugestalten. Die Spezialitätenliste soll auch die mit den Originalpräparaten austauschbaren preisgünstigeren Generika enthalten."
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