Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 62Fedlex · Ergebnisbericht

SBV Belegärzte kritisieren vor allem den innovationsfeindlichen Charakter des Vorteilsverbots. Insbesondere lehnen SBV Belegärzte, SGV und SSO eine Ausweitung des Vorteilsverbots auf den Bereich der Medizinprodukte kategorisch ab.

FMH und VEDAG kritisieren grundsätzlich den Verbotscharakter des Entwurfs und sind der Meinung, dass er in dieser Form letztlich nur Herstellern und Vertreibern zu höheren Profiten verhelfen würde. Sie fordern zudem eine Regelung über die Verwendung von Rabatten und Vergünstigungen im KVG.

Centre Patronal fordert eine klare, die Interessen der Akteure berücksichtigende Regelung, die den Markt in einer verantwortlichen Weise spielen lässt sowie eine Klärung der Aufgabenteilung. SAMW begrüsst die teilweise Übereinstimmung mit den Grundsätzen der SAMW-Richtlinien „Zusammenarbeit Ärzteschaft - Industrie“ und fordert zudem bei der konkreten Umsetzung der Massnahmen die besondere Beachtung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit sowie anstelle der vorgeschlagenen Regelung eine möglichst einfache und mit den SAMW-Richtlinien kongruente Regelung.

apimart erachtet den Arzneimittelmarkt als durchreguliertes System. Die Fiktion von 'Markt' diene lediglich dazu, den einen oder anderen Berufsleuten und Institutionen relative Vorteile zu verschaffen.

VEDAG ist der Meinung, dass die spezifische Situation der Beschaffung und Abgabe von Arzneimitteln an Spitäler nicht berücksichtigt wurde.

Nach SGV wird das Vorteilsverbot in den eigenen Reihen kontrovers diskutiert. Eine gründliche Überarbeitung der Regelung sei auf jeden Fall erforderlich.

SSO lehnt die vorgeschlagene Regelung grundsätzlich ab, da sie die Regelung im Artikel 56 Absatz 3 KVG als genügend erachtet.

fmCH betrachtet das Vorteilsverbot als Unterhöhlung des Vertrauensprinzips zwischen Ärzteschaft und Patienten.

Zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 26 (nicht Gegenstand der Vernehmlassung)

ASSGP, Galenica, GRIP, Pharmalog, SDV, SGCI und vips fordern als Ersatz der ihrer Meinung nach zu streichenden Artikel 57a und 57b aufgrund der Gesetzessystematik die Regelung des Vorteilsverbots in Absatz 2 und 3 von Artikel 26.

Art. 27 Abs. 2 Bst. e (neu) (nicht Gegenstand der Vernehmlassung) pharmaSuisse, Apotheken BS, Apotheken GR, Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken TG, Apotheken ZG, Pharmacies FR, Pharmacies

GE, Pharmacies JU, Pharmacies VD und Pharmacies VS fordern die Verhinderung von Umgehungsmöglichkeiten, um Fehlanreize zu beseitigen und eine Trennung von Verschreibung und Abgabe zu gewährleisten. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn sich dieselben Personen, die Arzneimittel verschreiben, gleichzeitig an Organisationen beteiligen, die einen Medikamentenversand betreiben. Sie fordern eine entsprechende Ergänzung durch einen neuen

- 62 -