Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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Art. 82a KVG (neu) Kontrolle der Weitergabe von Vergünstigungen

Intergenerika, SGV und VLSS begrüssen die Kontrollkompetenz des BAG über die Weitergabe der Vergünstigungen durch die Leistungserbringer. Intergenerika fügt hinzu, dass das grundsätzliche Problem der wirksamen Umsetzung des Artikel 56 Absatz 3 KVG mit dieser Kontrollkompetenz sowie dem damit verbundenen Recht, bei Versicherern und Leistungserbringern sämtliche notwendige Angaben zu erheben, befriedigend gelöst werden könne. Gefordert wird zudem die Ausweitung der Informationspflicht auf alle Akteure der Arzneimittelkette.

Helsana und santésuisse hingegen beantragen die Streichung von Artikel 82a KVG und begründen dies damit, dass die Tarifpartner die Weitergabe der geldwerten Vorteile in ihren Tarifverträgen regeln sollen, welche danach von den zuständigen Behörden genehmigt würden.

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