Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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Zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 11b (neu) Unterlagenschutz in Spezialfällen Abs. 2 und 3

SZ, CSP, APA und Apotheken BE begrüssen diese Bestimmung zur Verbesserung des Angebots an Arzneimitteln für Kinder, insbesondere die Belohnung für die Entwicklung neuer Kinderarzneimittel und die Erarbeitung eines pädiatrischen Prüfkonzeptes.

Interpharma, SGCI und ASSGP geben zu bedenken, dass die Pharmaunternehmen diese Bestimmung nur selten in Anspruch nehmen werden könnten, da in den meisten Fällen der neue Artikel 140n PatG zur Anwendung kommen werde.

Basler Appell Gentech fordert die Streichung von Absatz 2 und 3.

Art. 16a Abs. 4 (neu)

Der Zwang zur kostenlosen Übertragung von Zulassungsdokumenten auf Dritte wird von der Pharmaindustrie (ASSGP, SGCI, GRIP, vips, Interpharma) sowie CVP und SVP abgelehnt und als übermässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit erachtet. ASSGP, SGCI und GRIP fordern generell die Streichung von Absatz 4, da die vorliegende Detailregelung in die Verordnung gehöre.

Die Kantone AG, FR, JU, NE, OW, SZ, SG, TI, VD und VS, einige Pharma- und

Apothekenverbände (KAV, pharmaSuisse, Pharmacies VS, Apotheken LU, Apotheken BS,

Apotheken SG/A, Apotheken SZ) sowie SGV und IDS begrüssen hingegen die Bestimmung, da damit die Versorgung mit Nischenprodukten verbessert, die Produktionseinstellung von bewährten Arzneimitteln und dadurch entstehende Versorgungslücken verhindert und gleichzeitig die Entwicklung von Kinderarzneimitteln vereinfacht werden könnten. FR, JU, NE, VS, KAV, SGV und pharmaSuisse wünschen, dass die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf alle wesentlichen Arzneimittel ausgeweitet wird.

Art. 26 Abs. 1 zweiter Satz (neu)

VLSS, VSVA und SGV begrüssen die neue Verordnungskompetenz des Bundesrates, lehnen jedoch die zwingende Berücksichtigung international anerkannter Richtlinien und Normen ab. Diese könne bezüglich der Medikamentenabgabe zu nicht kalkulierbaren Einschränkungen führen.

FMH, APA, VEDAG, SAMW, fmCH und apimart lehnen die neue Verordnungskompetenz des Bundesrates für die Definition der Regeln der medizinischen Wissenschaften für Arzneimittel gänzlich ab. FMH und VEDAG argumentieren, dass die Medizin in ständigem Wandel begriffen sei und es zur Verantwortung von Ärztin und Arzt gehöre, relevante Forschungsergebnisse im ärztlichen Alltag zu berücksichtigen. Eine neue Verordnungskompetenz des Bundesrats für die Definition der Regeln der medizinischen Wissenschaften sei unnötig und unverhältnismässig. Damit würden die Verantwortlichkeiten verwischt und der Bund könne auch die nötigen Ressourcen, um in nennenswerter Breite medizinische Richtlinien für die Arzneimittelbehandlung zu erarbeiten und dauernd auf dem neuesten Stand zu halten, nicht aufbringen. VEDAG fügt hinzu, dass die Medikamentensicherheit durch andere Massnahmen viel wirksamer gefördert werden könne, nämlich durch die Förderung von CIRS und der elektronischen

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