Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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jährliche Prüfung nur bei mittel- und kurzfristigen Zielen als sinnvoll und fordern, dass operative Ziele ebenfalls vorgegeben und gemessen werden müssten.
UNION fordert den Einsitz bzw. den Beizug von Fachpersonen bei der Überprüfung von Studien im Bereich der Komplementärmedizin in die Ethikkommission. Diese Fachpersonen müssten Experten aus dem betreffenden Feld der Komplementärmedizin sein und die spezifischen Methoden, Möglichkeiten und Anforderungen kennen. Grundsätzlich sei es zudem erwünscht, dass mehr Studien zur Komplementärmedizin durchgeführt würden. Die Beurteilung der Studienresultate sollte methodenspezifisch, z.B. unter Berücksichtigung des viel geringeren Arzneimittelrisikos und der Berücksichtigung des „traditional use“ als bisherige klinische Erfahrung, erfolgen.
Abs. 1
UNION fordert die ausdrückliche Mitberücksichtigung der Komplementärmedizin in den strategischen Zielen des Instituts.
Art. 72 Zusammensetzung und Wahl des Institutsrats
SGV, FAMS, NVS und SVKH fordern die Stärkung der fach- und zulassungsspezifischen Kompetenzen im Institutsrat, wodurch die heute eher politische Besetzung zu reduzieren sei. Die gesetzliche Verankerung der Zusammensetzung des Institutsrates diene der Rechtssicherheit und der Transparenz. Die geforderte Ausweitung der Autonomie des Instituts könne nur sinnvoll umgesetzt werden, wenn die betroffenen Fachpersonen Teil der Entscheidgremien seien und eine unabhängige Aufsicht durch eine externe Stelle - nicht des EDI als Auftraggeber - sichergestellt werden könne. SMI und SPO fordern die Vertretung der direkt betroffenen Patientinnen und Patienten im Institutsrat durch eine Person einer Patienten- oder Konsumentenschutzorganisation. GalloSuisse, SBauerV, SGP und SOBV fordern eine kompetente Vertretung im Institutsrat, damit die Bedürfnisse der Landwirtschaft, insbesondere der Nutztierhaltung berücksichtigt werden. Auch SVP und GST fordern eine kompetente Vertretung zur Berücksichtigung der spezifischen Situation der Veterinärmedizin.
Art. 72a (neu) Funktion und Aufgaben des Institutsrats
Gemäss SPO ist die Beschreibung der Funktion des Institutsrates äusserst wichtig. Allfällige Interessenskonflikte müssten vorgängig eines Mandatsantritts ausgeräumt werden.
Art. 78a (neu) Geschäftsbericht
ASSGP und SGCI fordern, dass der Geschäftsabschluss durch das Institut im ersten Quartal des Folgejahres vorgelegt werden soll. Dies sei gängige Praxis bei privatrechtlichen Gesellschaften und erlaube die zeitnahe Information des Publikums über den Geschäftsgang.
Art. 80 Haftung Abs. 2
ASSGP, SGCI und GRIP fordern die ersatzlose Streichung von Artikel 80 Absatz 2 und monieren, dass die vorgesehenen Erleichterungen bei der Haftung punktuell im HMG
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