Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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Abs. 1 zweiter Satz
ASSGP und vips lehnen die neue Regelung aufgrund der Gefahr von Wettebewerbsverzerrungen, falschen Anschuldigungen sowie ungerechtfertigen Rufschädigungen ab und beantragen, dass die geltende Regelung belassen werden soll.
bis Abs. 1 FDP, ASSGP, ECON, Galenica, GRIP, SGCI, vips und Interpharma lehnen die selbstständige
Veröffentlichung der Fach- und Patienteninformation in elektronischer Form durch das Institut ab. Die Publikationspflicht soll mit Hilfe eines behördlichen Leistungsauftrags einem privaten Anbieter nach einer öffentlichen Ausschreibung überlassen werden. ECON verweist dabei insbesondere auf verwaltungsökonomische Gründe. ECON und Galenica weisen zudem auf die bewährte Publikation über das Arzneimittel-Kompendium der Schweiz hin, welche von Documed verwaltet werde. Gemäss FDP, ASSGP, GRIP, Interpharma und SGCI habe das Institut allerdings die Aufgabe zu überwachen, ob die Zulassungsinhaber ihre Veröffentlichungspflichten richtig erfüllen und bei Nichteinhaltung dieser Pflichten, die entsprechenden behördlichen Zwangsmassnahmen, insbesondere mittels einer Ersatzvornahme, zu ergreifen.
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