Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 58 Seiten
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Anhörungsbericht Heilmittelverordnungspaket III AMBV, VAM, PhaV, MepV, TAMV
sechs Monaten vor. Sie beantragen zudem, dass Art. 44e VAM auf bisherige Exportzulassungen keine Anwendung finden soll.
SVKH und IG PHYTO schlagen vor zu ergänzen, dass es sich um ein Nicht-im-Verkehrstehen gemäss Art. 8a handelt. Sonst könne es sein, dass Produkte, für die wenige Tage kurz vor dem Inkrafttreten der VAM-Revision eine Neuzulassung erteilt wurde, dem Institut als „nicht im Verkehr“ gemeldet werden müssten. Die Fristen sollen gemäss Vorschlag zu Art. 8a (6 oder 12 Monate) angepasst werden. Vorbehalten sollen Zulassungen bleiben, die bisher für Arzneimittel, welche ausschliesslich zur Ausfuhr bestimmt sind, erteilt wurden.