Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die GPS sowie die Organisationen FOS, Nutrinet und SAPS wünschen, den Zuschlag auf der KVG-Prämie längerfristig durch andere Finanzquellen zu ersetzen, da er unsozial ausgestaltet sei (Kopfprämien) und einseitige Implikationen hervorrufe (Individualisierung der Leistungen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Anstelle davon bzw. zusätzlich seien Grundlagen für neue zweckgebundene Finanzierungen auszuarbeiten; dies könne auch erst nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes angegangen werden.
Der SGB und der Kanton Zug fordern, dass auch auf Bundesebene zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
CVP und FDP lehnen Mehrausgaben für den Bund klar ab. Auch für die SANTE soll die Finanzierung im bestehenden Rahmen erfolgen.
Die FDP und die Organisationen Denner, IG DHS, Migros, SFF, SGB und SSV lehnen eine Erhöhung des Zuschlags auf der KVG-Prämie klar ab. Die SANTE kann nur einer sehr restriktiven Erhöhung zustimmen.
SCigar lehnt eine Erhöhung der Tabakpräventionsabgabe entschieden ab.
Der Kanton Zug wie auch die Organisationen GF CH, SGB und SVV fordern zudem, dass die Präventionsabgaben von der Mehrwertsteuer befreit werden.18
2.1.3.6 Im Vorentwurf nicht berücksichtigte Anliegen19
ÄG SG, KKA und SGAM bedauern, dass die Erwähnung der Leistungen der Hausärzte im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung ungenügend ist. Sie erachten es als unerlässlich, dass im Gesetz auch eine Bestimmung über die Individualprävention und deren Bedeutung, sowie über ihre Akteure aufgenommen wird. Auch für die UNION ist die Rolle der Leistungserbringer ungenügend berücksichtigt. Hingegen soll nach Ansicht von Pharma das Präventionsgesetz im Gegensatz zum kurativen Bereich primär auf den Einsatz weiterer Akteure ausserhalb der Ärzteschaft setzen.
BSS, EVS, SBP, SVBG und SVMB fordern eine Verbesserung der Finanzierung der Leistungen von Pflegefachpersonen (zum Beispiel Mütterberaterinnen, Gesundheitsschwestern, Betriebskrankenschwestern).
2.2 Schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
2.2.1 Statistische Auswertung
Von den 229 eingegangenen Stellungnahmen zum Präventionsgesetz äusserten sich insgesamt 197 explizit zum Vorschlag, die heutige Organisation von Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene durch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung, SIPGF) zu vereinfachen. Die statistische Auswertung dieser 197 Stellungnahmen ist in Tabelle 3 zusammengefasst (Details vgl. Tabelle im Anhang 5). Dabei erfolgt die Einteilung der Stellungnahmen nach folgenden Überlegungen:
– Zustimmung: Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Instituts für Prävention und Gesundheitsförde-
rung wird grundsätzlich begrüsst
– Vorbehalte/grundsätzliche Überarbeitung: Der vorgeschlagenen Organisationsform bzw. der vor-
geschlagenen Ausgestaltung von Aufgaben und Steuerung derselben wird mit Skepsis begegnet
18 Vgl. dazu die Rückmeldungen zu Artikel 15 VE BG SIPGF unter Ziffer 3.2.3. 19 Vgl. dazu Ziffer 3.1.11.