Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

keit und eine flächendeckende Durchführung von Botschaften und Programmen. Aus Sicht der VBGF ist ein nationales Kompetenzzentrum im Interesse der Kantone.

Für FSP und VKS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt einer privatrechtlichen Organisation vorzuziehen, da sie besonders dazu geeignet sei, öffentliche Aufgaben wahrzunehmen, deren Erfüllung eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber der Zentralverwaltung voraussetzt. Für die EKTP muss das Entscheidungsprimat für die vom Institut zu erbringenden Leistungen weiterhin bei der Politik liegen. Die inhaltliche Ausrichtung der Leistungen müsse sich jedoch zwingend an der wissenschaftlichen Evidenz orientieren und dürfe nicht vom aktuellen politischen Geschehen bestimmt werden.

Für den Kanton Waadt sowie die Organisationen EKAL, EKIF, FMH, Infodrog, KKA, SAMW, SDG und SGED muss die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem SIPGF noch weiter konkretisiert werden; insbesondere müsse dargestellt werden, welche Einheiten und finanziellen Mittel aus dem BAG in das SIPGF transferiert werden. Die Infodrog wünscht zudem, dass die Auswirkungen des Präventionsgesetzes auf etablierte Institutionen und die bisherige Mittelallokation durch den Bund dargestellt werden.

Die Kantone FR, GE, SG und ZH, die SP sowie die Organisationen AFG, AGTab, ESK, HS LU, ISPM BE, ISPM VD, KHM, LUS, NEK, NICER, Onco, Pharma, PHS, SAMW, SBAP, SFA, SFGV, SGB, SKS, SRK und VKS fordern, dass die Mission und die Aufgaben des SIPGF wie auch die Aufgabenteilung mit der Zentralverwaltung im Gesetz klar festgehalten werden. Ihrer Ansicht nach soll das Institut insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:22

– Kompetenzzentrum für die fachliche Unterstützung in den Bereichen Methodik, Evaluation und

Dokumentation;

– Entwicklung wirksamer Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen

sowie neuer Interventionsmodelle bzw. Unterstützung der Entwicklungsarbeit Dritter;

– Unterstützung von Netzwerken von Organisationen und Fachpersonen;

– Standardisierung und Koordination der Weiterbildung im Bereich Prävention und Gesundheitsför-

derung.

Zudem seien die personelle Ausstattung und die finanziellen Ressourcen des Instituts genauer zu beschreiben. Und nicht zuletzt seien die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schaffung und dem Betrieb der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz bei der Realisierung mit einzubeziehen.

Für Nutrinet und SAPS muss das Institut als Dienstleistungsorganisation aufgebaut werden, die ihre Aufgaben im Auftrag des Bundes und der Kantone erfüllt und dafür besorgt sein muss, dass ein Maximum der vorhandenen Mittel zur Finanzierung von Projekten und Programmen Dritter zur Verfügung steht.

Der Kanton Waadt sowie FMH und VKS sind der Meinung, dass mit Ausnahme der Gesetzgebung möglichst alle Aufgaben im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung an das Institut zu übertragen sind. Die AHS befürchtet hingegen, dass eine weitgehende Übertragung von Aufgaben des BAG ans SIPGF dazu führen kann, dass die Verwaltung über keine Fachkompetenz im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung mehr verfügt.

Um eine Rollenvermischung zu vermeiden fordern beinahe alle Kantone, zwei Parteien sowie zahlreiche Organisationen23, dass das Institut neben seiner Funktion als Kompetenzzentrum nicht gleichzei-

22 Vgl. zur Frage der Verwaltung der Einnahmen aus den Präventionsabgaben die Rückmeldungen zu Artikel 15 VE PrävG unter Ziffer 3.1.6. 23 Diese Forderung wird von den Kantonen AG, AR, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, UR, VD und ZH, den Parteien CSP und GPS sowie den Organisationen ÄG SG, AFG, AGTab, akj, EKKJ, EKTP, ESK, EVS, HS