Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
tig auch für die Verteilung der Einnahmen aus den Präventionsabgaben zuständig sein darf. Sie schlagen vor, dafür eine unabhängige Instanz einzusetzen.24 Auch FMH und VKS sind der Ansicht, dass für die unabhängige und transparente Mittelverwaltung eine andere Lösung gefunden werden müsse; die Schaffung einer unabhängigen Instanz sei aber nicht zwingend notwendig.
Nach Ansicht des Kantons St. Gallen sollte das Institut auch die Grundlagen zur Formulierung der nationalen Ziele und der bundesrätlichen Strategie erarbeiten. Das ISPM BE fordert, dass die Forschung zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Grundlagen als eine zentrale, eigenständige Aufgabe des Instituts erwähnt wird. Für das ISPM VD sind insbesondere die Aufgaben des Instituts im Bereich der Gesundheitsberichterstattung zu wenig präzise dargestellt. Ihrer Meinung nach sollte das Institut in den Bereichen 'Schweizerische Gesundheitsbefragung' und 'Diagnoseregister' eine zentrale Rolle einnehmen.
Pharma wünscht, dass das Institut mit landesweit tätigen privaten Präventions- und Gesundheitsorganisationen sowie mit Berufs- und Dachverbänden Leistungsverträge abschliessen kann.
Für die SDG dürfen mit der Schaffung des SIPGF keine neuen Parallelitäten geschaffen werden. Das UKBB befürchtet, dass insbesondere die Abgrenzung gegenüber kantonalen Einrichtungen schwierig wird.
Für Coop und Migros hat die Finanzierung des SIPGF kostenneutral zu erfolgen.
2.2.2.2 Argumente der Gegner eines Schweizerisches Instituts für Prävention und Gesund-
heitsförderung sowie alternative Regelungsvorschläge
52 Stellungnehmende, darunter 7 Kantone25, 2 Parteien26 und 30 Wirtschaftsverbände (Details vgl. Anhang 5) lehnen die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Prävention und Gesundheitsförderung in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ab. 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die FDP, äussern Vorbehalte.
SGdV, Stadt ZH und Städte sehen in der Schaffung des Instituts eine Chance für eine Verbesserung der Koordination, aber auch die Gefahr, dass sich die Verwaltungsadministration weiter vergrössert und die knappen Mittel von noch mehr Institutionen beansprucht werden. Es sei deshalb nochmals zu prüfen, ob das Management von Prävention und Gesundheitsförderung nicht in den bestehenden Strukturen des BAG angesiedelt werden könne. Auch das BK schlägt vor, dass die Umsetzung des Präventionsgesetzes durch eine Verwaltungseinheit des Bundes erfolgen soll, da öffentlich-rechtliche Anstalten überdimensionierte und somit kostspielige Strukturen benötigen. Zudem führe die Überwachung der Aufgabenerfüllung zu einem erhöhten Koordinationsaufwand. Soll das Institut doch gegründet werden, so müssen die Strukturen möglichst schlank und die Schnittstellen zur Zentralverwaltung klein sein; eine operative Tätigkeit des Instituts sei auszuschliessen. Die SOA spricht sich gegen den Aufbau eines neuen Instituts aus, da die Schaffung einer neuen Einrichtung keine Garantie für eine effiziente Koordination und effektive Zielerreichung darstelle. Es sei nicht klar, inwiefern sich ein Institut vom BAG unterscheiden bzw. ob diese Aufgabe nicht vom BAG übernommen werden könne.
Der FSucht warnt vor neuen Schnittstellen. Koordination sei eine Aufgabe, welche die Zentralverwaltung – wie heute im Suchtbereich – selbst wahrnehmen könne. Soll das Institut doch umgesetzt wer-
LU, Infodrog, ISPM BE, ISPM VD, KHM, KKA, LUS, NEK, NICER, Onco, Pharma, PHS, Pro Juv, SAJV, SBAP, SBP, SFA, SFGV, SGdV, SGGP, SHV, SNGS, Städte, Stadt ZH, SVBG, SVMB, UNION und VBGF unterstützt. 24 Vgl. dazu die Rückmeldungen zu Artikel 15 VE PrävG unter Ziffer 3.1.6. 25 AI, AR, GL, GR, LU, TI und ZG 26 EDU und SVP