Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

«Rahmenbedingungen» zu ersetzen. FMH und Ipsilon regen an von «Anreizen sowie Rahmenbedingungen» zu sprechen.

Die EVP und der VCRD regen folgende Ergänzung an: «[...] die Gesundheitskompetenz des Einzelnen gemäss persönlichen Möglichkeiten (Alter, persönliche Kompetenz, Ausgangslage, Rahmenbedingungen fördern [...]».

AHS und EKAF hingegen wünschen, dass der zweite Teil des Satzes ab «und Anreize [...]» gestrichen wird, da diese Bestimmung die Gefahr in sich berge, dass Bonus-Malus-Systeme entwickelt werden. Zudem könne die moralische Bewertung eine als atypisch verstandenen Verhaltens nicht Ziel und Zweck der Gesetzgebung sein. Aufgrund ähnlicher Überlegungen schlagen GELIKO, LUS, SDG, SGED und SKS folgende Formulierung vor «die Gesundheitskompetenz des Einzelnen und die Verbesserung des Gesundheitsverhaltens in allen Personengruppen fördern».

Absatz 2 Buchstabe b

Die EKKJ schlägt vor, Buchstabe b zu streichen und in Buchstabe a zu integrieren.

Die Stadt ZH regt an, zur besseren Verständlichkeit eine positive Umschreibung, wie zum Beispiel «zur Erhöhung der Chancengleichheit im Gesundheitsbereich» zu wählen. Das ISPM VD hält es für sinnvoller von «réduir» anstelle von «éliminer» zu sprechen.

AWMP, ECON, fial und hotel beantragen die ersatzlose Streichung von Buchstabe b. Hier werde eine Vermischung von Präventions- und Sozialpolitik betrieben, die abzulehnen sei und auch Artikel 2 Absatz 3 VE PrävG widerspreche. Es sei nicht zulässig, dass ein Präventionsgesetz eine Blankoklausel für Interventionen in der Sozial-, Wirtschafts- und Bildungspolitik schafft. Veränderungen von gesundheitsrelevanten sozial- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten dürften nicht über staatliche Präventionsmassnahmen gesteuert werden.

Absatz 2 Buchstabe c

Für die FDP ist es wichtig, dass hier die Wirtschaft auch berücksichtigt wird.

ECON, GF CH und SSO erachten den Begriff «Dritte» als ungeeignet, er könnte zum Beispiel durch den Begriff «private Akteure» ersetzt werden.

Absatz 2 Buchstabe d

Für SGdV und Städte kann durch eine bessere Darstellung des Zwecks des Einbezugs der Politikbereiche die Bedeutung des Präventionsgesetzes für die Verhältnisprävention noch stärker betont werden.

Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass nur die Politikbereiche einbezogen werden sollen, die aus Sicht der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind. Für Inter hingegen ist die Einschränkung auf wichtige Politikbereiche zu eng gefasst. Auch AWMP, ECON und hotel sind der Ansicht, dass die Formulierung ungeeignet ist, um die Mitwirkung konkreter Akteure zu gewährleisten; es seien nicht «Politikbereiche», sondern «alle wichtigen Kreise, die betroffen sind» einzubeziehen, das heisst insbesondere auch die Wirtschaftskreise. Das ISPM VD schlägt vor «tous les domaines politiques importants» durch «les partenaires politiques pertinents» zu ersetzen.

Die EVP und der VCRD plädieren dafür, dass der Begriff «fördern» durch «gewährleisten» ersetzt wird.

Absatz 2 Buchstabe e

Die FDP wünscht, dass dieser Buchstabe um den Begriff der «Kosteneffizienz» ergänzt wird. Für ECON und hotel ist der Begriff «Qualität» unklar, es sollen besser die Begriffe «Effektivität und Effizienz» (das heisst hoher Zielerreichungsgrad und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis) verwendet werden. Coop und IG DHS schlagen vor, auch den Begriff «Wirtschaftlichkeit» einzufügen.