Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht
Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übernommen werden können. Gegebenenfalls sei deren Auftrag anzupassen. Auch für hotel und SOV ist mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz eine Organisation vorhanden, welche Massnahmen effizient umsetzt; gegebenenfalls seien die Steuerung und die Koordination anzupassen.
Da die ursprüngliche Gesamtkoordination inklusive Unfallprävention nicht weiterverfolgt würde, kann die Koordination in den bestehenden Bereichen nach Ansicht des SAV von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übernommen werden. Notfalls müsse der Auftrag angepasst werden.
SBV und SGV befürchten, dass das SIPGF eine Eigendynamik entwickelt und damit zu einer unnötigen Aufblähung der Staatsbürokratie führt. Zudem können die Aufgaben des SIPGF auch von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übernommen werden. Auch EV und SFF sind der Ansicht,
dass die Anzahl der Akteure nicht noch durch ein neues Institut erhöht werden soll, da damit auch eine Ausweitung der staatlichen Tätigkeit und Kostensteigerungen verbunden seien. Auch für das CP führt ein Institut nur zu Mehrkosten ohne Nutzen. Der SSV kritisiert ausserdem, dass das SIPGF und die Verwaltung der Präventionsabgaben der Kontrolle des Parlaments entzogen sind.
2.2.3 Beurteilung spezifischer Punkte der Vorlage
Die Rückmeldungen zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung sind unter Ziffer 3.2 dargestellt.