Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten
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Artikel 9 BGIAA (aktuelle Fassung) legt den Onlinezugriff auf die Daten des Ausländerbereichs (Abs. 1) und des Asylbereich (Abs. 2) fest. Die Artikel 9 (Daten des Ausländerbereichs) und 10 (Daten des Asylbereichs) der ZEMIS-Verordnung23 geben mehr oder weniger den Inhalt der Gesetzesbestimmung wieder. Dieser Unterschied rührt daher, dass bestimmte Daten nicht als «besonders schützenswert» erachtet werden und der Zugriff darauf nicht in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt werden muss (vgl. Art. 19 Abs. 3 DSG). Durch die ZEMIS-Verordnung wird somit Zugriff auf mehr Daten gewährt, als dies im Gesetz vorgesehen ist. Um diese Tatsache festzuhalten, muss der neue Absatz 3 eingeführt werden.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Der Bund übernimmt die Kosten für die Einführung des Ausländerausweises bis zur tatsächlichen Umsetzung des Projekts (Umsetzungskosten). Diese Weiterentwicklung zieht keine zusätzlichen Kosten für den Bund nach sich. Die für die Einführung biometrischer Daten im neuen Ausländerausweis erforderlichen Kosten werden durch den für Schengen und Dublin vorgesehenen Kredit des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements in Höhe von 140 Millionen Franken gedeckt. Der Anteil für den neuen Ausländerausweis mit Biometrie beträgt 3 Millionen Franken. Mit diesem Betrag werden die Kosten für die Anpassung der Anwendung ZEMIS, sämtliche Entwicklungskosten für den neuen Ausweis, die Aufwendungen des Informatik Service Center des EJPD (ISC EJPD) und die Einführungskosten abgedeckt. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Entwicklung der Systemplattform eDocument für die Erfassung der biometrischen Daten (vgl. Kap. 3.2) und der PKI. Diese Aufwendungen werden gesamthaft für alle Projekte, welche die Systemplattform verwenden, in einer speziellen Rubrik des Kredits für Schengen und Dublin des EJPD zusammengefasst.
Die Betriebskosten des Ausländerausweises sind heute in den Betriebskosten der Anwendung ZEMIS enthalten. Mit der Einführung der biometrischen Ausländerausweise werden die Betriebskosten von ZEMIS, als Folge der Anpassungen in ZEMIS und des Betriebs der Systemplattform, steigen. Diese zusätzlichen jährlichen Betriebskosten und die Umsetzungskosten des Bundes sollen durch eine Erhöhung der Gebühr für Ausländerausweise gedeckt werden. Die Kosten für die Erfassungssysteme der kantonalen Stellen tragen die entsprechenden Kantone. Die Betriebskosten der kantonalen Erfassungszentren werden ebenfalls durch die Kantone getragen.
Die Änderungen im Zusammenhang mit dem BGIAA haben keine finanziellen Auswirkungen.24
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Zurzeit wird unter der Leitung des Informatik Service Center des EJPD (ISC-EJPD) in Zusammenarbeit mit den betreffenden Bundesämtern die Systemplattform eDocument entwickelt. Diese Plattform ermöglicht die Erfassung und Bearbeitung biometrischer Daten für verschiedene Dokumente (Schweizer Pass, schweizerische
23 SR 142.513
24 In Bezug auf MIDES, vgl. den Bericht über die Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 19. Dezember 2008.