Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten

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Reisepapiere für Ausländerinnen und Ausländer, Visa und Ausweise) und unterstützt die verschiedenen entsprechenden Anwendungen (ZEMIS, ISR, VIS usw.). Ende 2007 wurde ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der erforderlichen Geräte durchgeführt. Für die Verwirklichung und Lieferung der Hardware- und Software-Komponenten hat das Unternehmen Siemens Schweiz AG den Zuschlag erhalten. Die Systemplattform und ihre Komponenten werden zurzeit realisiert.

Die Kantone werden über die erforderliche Infrastruktur verfügen müssen, um das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift erfassen zu können. Die Kosten für die Beschaffung einer Station für die Erfassung der biometrischen Daten (Enrolment Station) belaufen sich gemäss heutigem Kenntnisstand auf rund 35 000 Franken (inkl. MwSt), die Wartungskosten ab dem dritten Jahr auf rund 1600 Franken pro Jahr. Für jedes Erfassungszentrum ist zudem eine Einheit zur Steuerung der gesamten Software notwendig, welche rund 15 000 Franken kostet und ab dem dritten Jahr wiederkehrende Wartungskosten von rund 1100 Franken verursacht. Je nach Anzahl der Ausweise, welche ein Kanton ausstellen muss, werden für ein Erfassungszentrum mehrere Erfassungsstationen notwendig sein. Zudem haben die Kantone die Möglichkeit, je nach der Ausgestaltung eines Erfassungszentrums, weitere Infrastrukturgeräte (Drucker, Scanner, Public Reader zum Überprüfen der Ausweise usw.) zu beschaffen, welche an die Systemplattform angeschlossen werden können.

Des Weiteren werden die Kantone auch die Produktionskosten für die biometrischen Ausländerausweise übernehmen müssen. Das für die Ausfertigung gewählte Unternehmen Trüb AG sieht zurzeit Kosten von schätzungsweise Fr. 15 bis Fr. 20 pro Karte vor (ohne MWST). Das jährliche Produktionsvolumen für Aufenthaltskarten von Drittstaatsangehörigen wird auf 340 000 Stück angesetzt. Damit die Kantone diese Kosten ohne allzu grosse Schwierigkeiten tragen können, ist die Einführung einer Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten sowie für die Produktion des Ausweises vorgesehen. Diese Gebühren werden in die Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AuG)25 aufgenommen. Ziel dieser neuen Gebühren ist die Deckung der von den Kantonen und vom Bund (vgl. Kap. 3.1) neu zu übernehmenden Kosten.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 200826 über die Legislaturplanung 2007–2011 noch im Bundesbeschluss vom 18. September 200827 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt. Der Bundesrat sieht die Umsetzung neuer Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands in das Landesrecht vor. Die Ankündigung dieser Botschaften findet sich insbesondere unter Punkt 4.2.2 der Botschaft über die Legislaturplanung28. Dasselbe geht aus dem Ziel des Bundesrates

– der eine rasche Umsetzung der Abkommen von Schengen und Dublin wünscht –

25 SR 142.209

26 BBl 2008 753

27 BBl 2008 8543

28 BBl 2008 794