Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 59 Seiten
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von der Haftpflichtversicherung seiner Eltern gedeckt, weil es mit diesen nicht mehr im gleichen Haushalt wohnt. Einige Kantone haben das Problem gelöst, indem sie eine Kollektivhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese Lösung entschärft für die Pflegefamilien die problematische Situation in diesem Bereich und ist zudem kosteneffizient. Daher sieht Artikel 4 Absatz 3 VE KiBeV im Sinne einer Empfehlung vor, dass die Kantone den Abschluss einer Kollektivhaftpflichtversicherung vorsehen können, die für Schäden aufkommt, welche betreute Kinder den in der Pflegefamilie lebenden Personen zufügen.
3.4 Systematik Der Vorentwurf lehnt sich nur noch in wenigen Punkten an die bestehende PAVO an, deren Struktur grundlegend geändert wurde. Tabellarisch verdeutlicht dies die nachfolgende Übersicht:
3.4.1 Übersicht
Geltende PAVO VE-KiBeV
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Familienpflege 2. Kapitel: Bewilligung
2a. Abschnitt: Aufnahme zur Adoption 1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen
3. Abschnitt: Tagespflege 2. Abschnitt: Tagesbetreuung
4. Abschnitt: Heimpflege 1. Unterabschnitt: Tageseltern
5. Abschnitt: Verfahren 2. Unterabschnitt: Tageseinrichtungen
3. Abschnitt: Vollzeitbetreuung
1. Unterabschnitt: Pflegeeltern
2. Unterabschnitt: Vollzeiteinrichtungen
4. Abschnitt: Platzierungsorganisationen
3. Kapitel: Rechte und Pflichten
1. Abschnitt: Betreuungsvertrag
2. Abschnitt: Tages- und Pflegeeltern
3. Abschnitt: Einrichtungen
4. Abschnitt: Platzierungsorganisationen
4. Kapitel: Aufsicht
5. Kapitel: Internationale Verhältnisse
1. Abschnitt: Betreuung von Kindern mit
ausländischem Wohnsitz durch Pflegeeltern in der Schweiz
2. Abschnitt: Betreuung von Kindern im Ausland
3. Abschnitt: Aufsicht
6. Kapitel: Verantwortlichkeit