Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 59 Seiten

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7. Kapitel: Statistik

8. Kapitel: Mitteilungspflichten und Melderechte

und -pflichten

9. Kapitel: Strafbestimmung

10. Kapitel: Schlussbestimmungen

3.4.2 Regelung pro Betreuungsform und Betreuungsart

Die bestehende Begriffseinteilung der PAVO erschliesst sich einem oft nicht auf den ersten Blick. So versteht man zwar unter Tagespflege nur die Betreuung bei einer Tagesmutter während des Tages und unter Familienpflege nur die auf Dauer ausgelegte Betreuung in einer Familie. Unter Heimpflege fallen jedoch sowohl Dauerpflegeformen in Heimen und sozialpädagogischen Kleininstitutionen als auch Tagespflegeformen in Krippen oder Kindertagesstätten. Abgrenzungskriterium zwischen Familienpflege und Heimpflege bildet dabei die Anzahl der aufgenommenen Kinder. Diese Zahl wird durch den Bundesgesetzgeber nicht vorgegeben, sondern variiert von Kanton zu Kanton. Insbesondere Kantonsgrenzen übergreifende Platzierungen leiden unter dieser Situation. Es erweist sich daher als sinnvoll, eine neue Einteilung vorzunehmen und dabei von der Betreuungsdauer (Betreuungsart: Tagesbetreuung - Vollzeitbetreuung) auszugehen und sodann die verschiedenen Betreuungsformen dieser unterzuordnen. Dies bedingt auch eine Anpassung der Oberbegriffe: Der neue Oberbegriff, "Einrichtungen" umfasst demnach sowohl Heime im konventionellen Sinn als auch Kleininstitutionen und Betreuungseinrichtungen, die Kinder während des Tages aufnehmen (Krippen u.ä.).

Unter Betreuungsform versteht man die grundsätzliche Aufteilung in Betreuung in einer Familie und Betreuung in einer Einrichtung; die Betreuungsart hingegen bezieht sich auf die Frage, ob es sich um eine Betreuung während des Tages (Tagesbetreuung) oder um eine Betreuung tags- als auch nachtsüber (vollzeitlich, daher Vollzeitbetreuung) handelt.

Ausgehend von dieser Unterscheidung ergibt sich folgende Grundeinteilung der KiBeV:

Tagesbetreuung Vollzeitbetreuung

Tageseltern Tageseinrichtungen (Krip- Pflege- Vollzeiteinrichtungen (Heime, sozi-

pen, Kitas etc.) eltern alpädagogische Kleininstitutionen3)

3 Darunter wird eine professionelle, pädagogisch ausgerichtete Institution mit Familienstruktur verstanden. Qualifizierte ErzieherInnen übernehmen in familienähnlichem Rahmen Mutter- und Vaterrollen für mehrere aufgenommene Minderjährige. Allfällige eigene Kinder der Betreuungseltern leben ebenfalls in der Einrichtung.