Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/35: Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV) · 12 Seiten
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Die massgebenden Umweltvorschriften müssen eingehalten sein. Es handelt sich dabei gemäss Artikel 4 Buchstabe c insbesondere um Vorschriften zum Schutz des Bodens, zur Luftreinhaltung, zum Schutz der biologischen Vielfalt, zum Schutz vor invasiven Organismen und zum Schutz von Gewässern und Grundwassergebieten.
Absatz 2 Buchstabe d Gute fachliche Praxis bei Anbau von Rohstoffen
Die Anwendung der guten fachlichen Praxis beim Anbau von Rohstoffen umfasst gemäss Artikel 4 Buchstabe d insbesondere einen sorgfältigen Umgang mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; Anbau- und Erntetechniken inklusive Fruchtfolge, welche die Bodenqualität erhalten und Bodenerosion vermindern; eine sorgfältige Auswahl der für den Anbau geeigneten Böden sowie allgemein eine gute Planung.
Zu Artikel 13 Ökobilanzen für Treibhausgase und die Umweltbelastung
Aufgrund der Angaben der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers und unter Einbezug von Durchschnittswerten für die Verbrauchsphase der Treibstoffe erstellt das BAFU eine Ökobilanz für die Treibhausgase und für die Umweltbelastung. Als Bezugswert (funktionelle Einheit)dient ein mit einem Personenwagen gefahrener Kilometer.
Bei der Ökobilanzierung wendet das BAFU insbesondere folgende Instrumente an:
Ökoinventar-Datensätze von „Ecoinvent“ (Version v2.0 2007) oder Datensätze von Ökoinventardatenbanken von vergleichbarer Qualität hinsichtlich Überprüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Überprüfung durch Dritte. Mit rund 4000 Datensätzen und über 1000 Benutzern in mehr als 40 Ländern ist die Ecoinvent-Datenbank die weltweit umfassendste Datenbank von Ökoinventaren. Ecoinvent wird von der ETH Zürich, der ETH Lausanne, der EMPA, dem Paul-Scherrer-Institut sowie der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon getragen und vom Bund unterstützt.
Zur Beurteilung der Ökobilanzen die Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 20066 oder andere Methoden von vergleichbarer Qualität hinsichtlich Überprüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit wie die Ecoindicator 99-Methode. Die Methode der ökologischen Knappheit umfasst folgende Umweltauswirkungen: kumulierter nicht erneuerbarer Energieaufwand, Sommersmog, Überdüngung, Ökotoxizität, Landnutzung und Treibhausgase. Voll- oder teilaggregierende Methoden wie die genannte Methode ermöglichen auf einfache Art einen Vergleich verschiedener Treibstoffe und sind deshalb für die Prüfung der Nachweise der ökologisch positiven Gesamtbilanz von Treibstoffen nötig. Andere Methoden wie die Methode Ecoindicator 99 werden zum Vergleich herbeigezogen.
Zudem stützt sich das BAFU bei der Ökobilanzierung insbesondere auf in der Studie der EMPA zur Ökobilanz von Energieprodukten (2007)7 angewendete Methodik. Die Studie wurde im Auftrag der Bundesämter für Energie, für Umwelt und für Landwirtschaft erstellt.
Für Angaben zum Anbau der in der Schweiz angebauten Rohstoffe zur Treibstoffherstellung kann das BAFU gemäss heutigem Stand der Erkenntnis - sofern die Rohstoffe vollständig aus landwirtschaftlichem Anbau nach dem Ökologischen Leistungsnachweisverfahren (ÖLN gemäss Direktzahlungsverordnung, DZV SR 910.13) stammen und sofern von den für die Direktzahlung Kantonen keine finanziellen Abzüge rechtskräftig vollzogen wurden – für die Prüfung auf Standardwerte (ART; GRUDAF; etc.) zurückgreifen. Selbstverständlich darf der Antragsteller aber individuelle Angaben machen.
6 Ökobilanzen: Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 2006, ÖBU ST 28/2008.
7 Ökobilanz von Energieprodukten: Ökologische Bewertung von Biotreibstoffen, Schlussbericht, 2007 10/12 031/2005-02181/01/10/07/2007.06.26-066/G311-0169