Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/35: Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV) · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Buchstabe a: Bezeichnung der Treibstoffe

Gemäss dem Mineralölsteuergesetz (Art. 12b Abs. 3 MinöStG) bezeichnet der Bundesrat die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen. Sie sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV Art. 19 a) aufgelistet.

Buchstabe b: Beschreibung der Qualität der Treibstoffe unter Berücksichtigung anerkannter Normen

Für die Prüfung der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen ist es wichtig, dass die chemisch-physikalische Qualität der Treibstoffe anerkannten Normen und damit dem Stand der Technik entspricht, damit nicht ein niedriger Qualitätsstandard ihre Umweltvorzüge vermindert.

Gesetzliche Vorschriften über die Qualität von Treibstoffen sind in der Schweiz nur in der Luftreinhalteverordnung für Benzine und Dieselöle festgehalten und betreffen Aspekte wie Schwefelgehalt, Bleigehalt oder Dampfdruck; siehe dazu LRV Anhang 5 (Art. 21 und 24) Ziffer 5 Benzine, Ziffer 6 Dieselöle. In der EU gibt es Qualitätsvorschriften für Benzine und Diesel.1 Daneben werden Qualitätsanforderungen an Treibstoffe durch technische Normen wie für Benzine und Diesel fossilen Ursprungs definiert, beispielsweise in der DIN EN 228 für Benzin.

Für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen gibt es dagegen erst wenige technische Qualitätsnormen. Wegen der zunehmenden Nachfrage nach solchen Treibstoffen wächst auch der Bedarf nach entsprechenden Normen. Die DIN EN Norm 14214 beschreibt beispielsweise die Mindestanforderungen für Biodiesel, die EN 15376 die Anforderungen für Ethanol. Eine EN-Norm für unverestertes Rapsöl ausgehend vom „Qualitätsstandard für Rapsöl als Kraftstoff des LTV-Arbeitskreises Dezentrale Pflanzenölgewinnung Weihenstephan“ ist in Erarbeitung.

Buchstabe c: Bezeichnung der erneuerbaren Rohstoffe zur Herstellung der Treibstoffe

Treibstoffe können aus verschiedenen Rohstoffen hergestellt werden. Beispielsweise kann Ethanol von verschiedenen zucker- oder stärkehaltigen Pflanzen stammen. Je nach Pflanze, respektive deren Anbau und Verarbeitung fällt die Ökobilanzierung der Treibstoffanteile unterschiedlich aus. Damit der Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen erbracht und überprüft werden kann, müssen die einzelnen Rohstoffe, aus denen die Treibstoffe hergestellt werden, bezeichnet werden.

Zu Artikel 4 Gefährdung des Regenwaldes oder anderer CO2-speichernder Ökosysteme und der biologischen Vielfalt

Vorbemerkungen zur globalen Frage der Nahrungsmittelsicherheit und zur indirekten Gefährdung von Regenwald oder anderer CO2-speichernder Ökosystemen und der biologischen Vielfalt

Die Schweiz führt auf den 1. Juli 2008 weltweit als erstes Land strikte ökologische Mindestanforderungen für die Förderung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen ein und gibt auch soziale Anforderungen für die Produktion vor. Bei Palmöl, Soja und Getreide wird ge-

1 In der EU beschreibt die Richtlinie 98/70/EC vom 13.10.1998 die Qualitätsanforderungen an Benzin und Diesel. Von der europäischen Kommission liegt ein Vorschlag (KOMM(2007) 18 endgültig) für eine Richtlinie im Hinblick auf die Spezifikation für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von für den Strassenverkehr bestimmten Kraftstoffen vor. 3/12 031/2005-02181/01/10/07/2007.06.26-066/G311-0169