Bericht BetmKV und BetmSV

Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten

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Sucht Info, Lungenliga, SGV, ARCD, Arud, at, DDS, EKPT, Krebsliga Schweiz, SÄGD und

Verein Jugend ohne Drogen lehnen hingegen eine Zusammenführung der bestehenden Kommissionen (Alkohol, Tabak und Drogen) ab. Sucht Info, Krebsliga Schweiz, Lungenliga und at weisen darauf hin, dass die substanzspezifischen Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Lungenliga und at verweisen insbesondere auf die Unterschiede zwischen den verschiedenen Suchtformen, den Unterschieden zwischen legalen und illegalen Drogen und die Berücksichtigung der tabakspezifischen Aspekte.

Sucht Info ist der Meinung, dass der Handlungsbedarf für die neue Kommission nicht erst bei suchtbedingten Störungen, sondern bereits beim problematischen Konsum im Hinblick auf das Individuum und die Gesellschaft gesehen werden müsse.

EKTP befürchtet, durch die Zusammenlegung der drei bestehenden Kommissionen entstünde der Prävention ein Schaden, der in keinem Verhältnis zu den durch die Fusion erzielten Einsparungen stünde. Sie beantragt deshalb, sich in Artikel 35 auf die Beschreibung des Kernkompetenzbereiches mit dem Auftrag des Einbezuges einer Gesamtsicht zum Thema Sucht und den damit verbundenen Akteuren zu beschränken.

EKAL lehnt eine Zusammenlegung nicht grundsätzlich ab, beantragt jedoch anstelle einer Zusammenlegung eine komplette Neugründung mit eine besonderen Fokus auf die Zusammensetzung mit Fachleuten aus allen drei Bereichen, damit von Anfang an sichergestellt werden könne, dass die spezifischen Anliegen genügend berücksichtigt würden.

Artikel 36 Absatz 1

Laut EKAL und Sucht Info soll die Kommission wegen der umfassenden sachlichen Abdeckung der verschiedenen Substanzen (Alkohol, Tabak und illegale Drogen) aus mindestens 15 Mitgliedern bestehen.

ZG und EKAL verlangen, dass die Fachkompetenzen aller drei Bereich angemessen vertreten sein müssten. Laut Sucht Info soll die Kommission aus je fünf Vertretern eines Bereichs bestehen.

Fachverband Sucht und GREA fordern, dass die Vertretung der Suchtfachverbände explizit verankert werden müsse.

Schweizerischer Städteverband fordert, dass neben den Kantonen auch die Städte und Gemeinden genügend vertreten sein müssten.

EWS verweist auf den Sinn einer Vertretung einer Fachperson aus dem Weiterbildungsbereich und bietet sich als Mandatsträgerin des BAG für die Förderung der Weiterbildung im Suchtbereich für diesen Einsitz an.

Gemäss DDS müssten auch die Vertreter der drogenabstinenzorientierten Organisationen angemessen vertreten sein.

Artikel 38

Laut BS soll der Begriff „Expertenkommission“ mit „Eidgenössische Kommission“ oder „Kommission“ ersetzt werden.

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