Bericht BetmKV und BetmSV
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten
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Artikel 32 Absatz 1
TG führt aus, dass gemäss den Erläuterungen das BAG für die Kontrolle der Tätigkeiten der Referenzlaboratorien zuständig sei und daher die operativen Tätigkeiten durch private Anbieter aufgrund eines Leistungsauftrags ausgeführt werden. Dies solle daher auch ausdrücklich so formuliert werden.
Absatz 2
BS und SGRM verweisen auf die Notwendigkeit einer Akkreditierung solcher Referenzlaboratorien. Zudem weist SGRM auf die Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen hin.
Artikel 33 BS, JU, LU, NE, NW, OW, VS, Grüne, COROMA, CRIAD, Fachverband Sucht, Infodrog, NAS
und SSAM begrüssen die Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle und verweisen dabei insbesondere auf den Kontext der Früherkennung in den Bereichen Prävention, Therapie und Schadenminderung. NW, OW, KKBS, SKBS und EKDF betonen dabei insbesondere die Vervollständigung des vorgesehenen Suchtmonitorings mit weiteren Instrumenten sowie die Sicherstellung der Weiterentwicklung an neue Bedürfnisse. Dabei soll dieser Datenaustausch laut BS, JU,
NW, OW, VD, Grüne, COROMA, CRIAD, Fachverband Sucht, Infodrog, KKBS, NAS, SKBS,
EKDF, SSAM und Arud mit der Praxis des European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) abgestimmt werden.
Absatz 2
VD, ZG, ZH, VKS und GDK verweisen bei dieser Blankoermächtigung der nationalen Beobachtungsstelle gegenüber den Kantonen auf den erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand. ZH, VKS und GDK fordern den Ersatz der Formulierung mit einer auf das erforderliche Minimum beschränkten Auflistung der zu liefernden Daten.
DDS hingegen fordert, dass dieser Datenaustausch automatisch – nicht auf Anfrage – erfolgen soll.
EWS ist der Meinung, dass die gesammelten Daten über die Weiterbildung an die Fachleute der Praxis gehen sollten.
Artikel 34
ZG beantragt die Streichung dieser Bestimmung zur staatlichen Cannabis-Agentur, da bereits Artikel 67 Absatz 2 BetmKV diese Zuständigkeit beinhalte.
Artikel 35
LU, OW, TG, VS, CRIAD, EWS, Infodrog, KKBS, NAS, SKBS, EKDF und at begrüssen die Tatsache, dass eine Suchtkommission alle Fragen rund um das Thema Sucht behandeln soll.
LU, OW, TG, VD, Infodrog, KKBS, NAS, SKBS und EKDF weisen allerdings auf die Notwendigkeit einer Klärung der Kompetenzen bei thematischen Schnittpunkten zu anderen Kommissionen hin.
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