Bericht BetmKV und BetmSV
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten
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Artikel 28
TG erachtet die Forderung nach einer Alarmanlage als unnötig und beantragt, dieses Erfordernis wegzulassen.
DiaMo moniert, dass die geforderte Tresorlagerung nicht für alle Betroffenen, insbesondere nicht für Herstellungsbetriebe, tauglich und praktisch nicht umsetzbar sei und verweist auf die kantonale Kompetenz für zusätzliche Sicherheitsmassnahmen. Beantragt wird zudem die Einschränkung des Geltungsbereichs von Artikel 28 BetmSV sowie von Artikel 46 Absatz 2 BetmKV auf Spitäler, Apotheken und Arztpraxen sowie die alleinige Kontrollkompetenz von Herstellungsbetrieben durch die zuständigen kantonalen Behörden.
Artikel 30 BE, BS, SG, Grüne, VKS, GDK, Fachverband Sucht, SSAM, Arud und Fosumos schlagen in
Anlehnung an die medizinischen Fachbegriffe vor, im Titel sowie in den Absätzen 1 bis 3 die Begriffe Weiter- und Fortbildung zu verwenden. EWS fordert im Interesse der Interdisziplinarität des Suchtbereichs ein umfassendes und offenes Verständnis des Begriffs „Weiterbildung“, so dass neben der Fortbildung im Sinne der medizinischen Fachbegriffe auch allgemeine Weiterbildungen und informelle Lernformen darunter verstanden werden könnten.
BS, JU, Grüne, COROMA, SSAM und Fosumos fordern den Einbezug der zuständigen Fachgesellschaften bei der Erarbeitung der Qualitätskriterien und verlangen die entsprechende Anpassung der Absätze 2 und 3. Centre Patronal fordert die Zusammenarbeit mit den Kantonen.
EKAL und Sucht Info sind zudem der Meinung, dass an erster Stelle Ausbildungsmassnahmen festzuhalten seien.
Absatz 1
NE fordert den Ersatz von „unterstützt“ mit „entwickelt“.
Absatz 2
VS, Fachverband Sucht und GREA schlagen einen Verweis auf bestehende Weiterbildungszertifikate in diesem Bereich vor.
Absatz 3
GE begrüsst ausdrücklich die Möglichkeit einer Finanzhilfe des Bundes für Weiterbildungsangebote.
VKS, GDK und Centre Patronal fordern im Bereich der Weiter- und Fortbildungsangebote sowie allfälligen Finanzhilfen die vorgängige Konsultation der Kantone bezüglich deren Bedürfnisse.
Artikel 31
BE, BS, JU, Grüne, COROMA, EWS, SSAM und Arud fordern die Berücksichtigung der betroffenen Fachgesellschaften bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen zur Qualitätssicherung. Centre Patronal verweist auch auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen.
JU, VS und CRIAD sind der Meinung, dass die Kantone für die konkrete Ausgestaltung der Kriterien der Qualitätssicherung zuständig seien und die Empfehlungen des BAG sich auf die Qualitätssicherung im Bereich der diacetylmorphingestützten Behandlung beschränken sollen.
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