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Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 15 Seiten

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Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung)

vom … Entwurf

Das Bundesamt für Veterinärwesen,

gestützt auf die Artikel 124 Absatz 2, 142 Absatz 4 und 209 der Tierschutzverordnung vom 23. April 20081 (TSchV)

und auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung vom …2 über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V),

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeines

Art. 1

Diese Verordnung enthält Vorschriften über:

a. Versuchstiere und Versuchstierhaltungen;

b. Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Versuchstiere und belasteter Mutanten sowie Handel mit ihnen;

c. Belastungserfassung und -dokumentation;

d. Festlegung des Schweregrads;

e. kantonsübergreifende Tierversuche;

f. Formularvorlagen für Tierversuche und Versuchstierhaltungen.

2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren

Art. 2 Überwachung der Versuchstiere

(Art. 121 TSchV)

1 Technische Einrichtungen wie Lüftung und automatische Tränkeanlage sind mit einem Alarmsystem abzusichern, sofern der Ausfall zu Schäden für die Tiere führen würde.

SR ..........

1 SR 455.1

2 SR … 2008–2892