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Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 15 Seiten
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Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung)
vom … Entwurf
Das Bundesamt für Veterinärwesen,
gestützt auf die Artikel 124 Absatz 2, 142 Absatz 4 und 209 der Tierschutzverordnung vom 23. April 20081 (TSchV)
und auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung vom …2 über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 1
Diese Verordnung enthält Vorschriften über:
a. Versuchstiere und Versuchstierhaltungen;
b. Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Versuchstiere und belasteter Mutanten sowie Handel mit ihnen;
c. Belastungserfassung und -dokumentation;
d. Festlegung des Schweregrads;
e. kantonsübergreifende Tierversuche;
f. Formularvorlagen für Tierversuche und Versuchstierhaltungen.
2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren
Art. 2 Überwachung der Versuchstiere
(Art. 121 TSchV)
1 Technische Einrichtungen wie Lüftung und automatische Tränkeanlage sind mit einem Alarmsystem abzusichern, sofern der Ausfall zu Schäden für die Tiere führen würde.
SR ..........
1 SR 455.1
2 SR … 2008–2892