Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 9 Seiten
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- Finanzierung: Die Entwicklungskosten und die Betriebskosten werden vollständig vom Bund getragen. Für die Benutzung des Systems wird vom jeweiligen Kanton eine Gebühr erhoben.
Die Entwicklung des Systems wird Fr. 500 000.- kosten. Als weitere Entwicklungskosten gelten Fr. 250 000.- für die Leistungen des ISCeco während der gesamten Entwicklungsphase (Projektbegleitung, Integration etc.) und Fr. 70 000.- für den Versuchsbetrieb. Im Zusammenhang mit der Fachstelle fallen jährliche Kosten von Fr. 100 000.- an und Fr. 125 000.- für den technischen Betrieb sowie Fr. 75 000.- für Wartungsaufgaben.
5. Datenschutz und Informatiksicherheit
Für jede Anwendung, die vom Bund betrieben wird, muss ein Informatiksicherheits- und Datenschutzkonzept erarbeitet werden. Basierend auf der Schutzbedarfsanalyse wird eine Risikoanalyse erstellt und daraus werden Ziele und Massnahmen abgeleitet, die zur Gewährleistung der Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen des Bundes notwendig sind. Die Anforderungen des Konzepts werden einerseits mit dieser Verordnung sichergestellt und andererseits in den konkreten Nutzungsvereinbarungen mit den Kantonen, den Mitgliedern der kantonalen Kommissionen für Tierversuche, den Instituten, den Laboratorien, den Versuchstierhaltungen und den Forschenden umgesetzt (Datenschutzaspekte und die zentrale Verwaltung der Zugriffe auf das System etc.). Dabei schliesst das BVET mit den Kantonen die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen ab und verpflichtet jene darin, dafür zu sorgen, dass die Informatiksicherheit durchgehend gewährleistet wird. Dazu schliessen die Kantone entsprechende Vereinbarungen mit den Instituten ab und die Institutsverantwortlichen verpflichten ihre Mitarbeiter ebenfalls mittels einer Nutzungsvereinbarung zur Einhaltung der notwendigen Massahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informatiksicherheit.
Das BVET als Verantwortlicher des Informationssystems E-Tierversuche spielt eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung der Informatiksicherheit und des Datenschutzes. Die sich aus der Informatiksicherheit und dem Datenschutz ergebenden Anforderungen sind aber auch für die kantonalen Behörden, die Institute, Laboratorien und Versuchstierhaltungen relevant, da sie das System zur Abwicklung ihrer Tagesgeschäfte oder zur Verwaltung ihrer Forschungsgesuche benutzen. Zudem werden all ihre Daten in demselben System gespeichert. Deshalb sind auch die kantonalen Behörden und die Instituts- und Laborverantwortlichen sowie die Verantwortlichen für die Versuchstierhaltungen verpflichtet, in diesem Bereich geeignete Massnahmen festzulegen. Die Nutzungsvereinbarungen mit den Kantonen werden Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen enthalten, die z.B. den Umgang mit den vertraulichen Zugangsdaten zum Bundesnetz regeln.