Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 41 Seiten

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Parallel zum Oslo-Prozess befassten sich auch die Vertragsstaaten des CCW (darunter die USA, die Russische Föderation und China, die nicht am Oslo-Prozess teilnahmen) mit dem Problem der Streumunition. Eine Gruppe von Regierungsexperten wurde 2007 beauftragt, so bald wie möglich einen Vorschlag zur Frage auszuarbeiten, wie dem Problem der Streumunition am besten begegnet werden könnte und an der Konferenz der Vertragsstaaten im November 2008 Bericht über den Fortgang ihrer Arbeiten zu erstatten. Dieser Prozess hat bislang jedoch zu keinem substantiellen Ergebnis geführt und es ist ungewiss, ob ein solches in absehbarer Zeit in diesem Rahmen erreicht werden kann. Dennoch setzten sich auch hier zahlreiche Staaten, welche sich im Oslo-Prozess engagiert haben, darunter die Schweiz, zugunsten eines völkerrechtlichen Instruments ein, welches auch die Hauptproduzenten von Streumunition miteinschliesst.

3.2. Position der Schweiz

3.2.1. Wichtigste parlamentarische Vorstösse im Vorfeld des Oslo-Prozesses

Parlamentarische Initiative Dupraz

Ziel der parlamentarischen Initiative Dupraz10, eingereicht am 7.12.2005 im Nationalrat, war eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), insbesondere des zweiten Kapitels über das Verbot bestimmter Waffen. Hauptzweck der Initiative war das vollständige Verbot, Streumunition zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben, jemandem zu überlassen, ein- oder auszuführen, den Transit zuzulassen, zu lagern oder anderweitig über sie zu verfügen. Der Nationalrat gab dieser Initiative Folge, der Ständerat hingegen lehnte sie zunächst ab. Die Initiative ging am 10. Juni 2008 zurück an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-SR).

Anlässlich der erneuten Prüfung der Initiative Dupraz reichte die SiK-SR am 23. Juni 2008 eine neue Motion zum Thema «Konsens von Dublin»11 ein. Die SiK-SR nahm die Verabschiedung des CCM Ende Mai 2008 zur Kenntnis und bekundete ihre Unterstützung für das neue Übereinkommen. Sie beantragte, dass die Schweiz das Übereinkommen so rasch als möglich ratifiziert und die innerstaatliche Gesetzgebung entsprechend anpasst. Die SiK-SR setzte die Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz aus, um in der gleichen Angelegenheit parallel laufende gesetzgebende Prozesse zu vermeiden. Die Kommission war der Ansicht, dass den Anliegen der parlamentarischen Initiative Dupraz durch das CCM weitgehend Rechnung getragen wird.

Die Motion Glanzmann-Hunkeler

Die Motion Glanzmann-Hunkeler12, eingereicht am 11.12.2006 und von beiden Räten angenommen, beauftragte den Bundesrat, im KMG ein teilweises Verbot derjenigen Streumunition zu verankern, welche wegen ihrer Unzuverlässigkeit und/oder Ungenauigkeit ein ernsthaftes humanitäres Risiko darstellt. Die rasche Entwicklung des Oslo-Prozesses machte die Umsetzung dieser Motion faktisch gegenstandslos.

Die Motion Glanzmann-Hunkeler erlaubte jedoch den ersten Schritt des Bundesrates zur Beseitigung von Streumunition, die humanitäre Probleme verursacht. Sie bestimmte zudem die Position der Schweiz zu Beginn des Oslo-Prozesses.

3.2.2. Entwicklung der Schweizer Position im Oslo-Prozess

An der 3. CCW-Überprüfungskonferenz 2006 unterstützte die Schweiz den Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um im Rahmen des CCW Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Instrument aufzunehmen, das die humanitären Probleme behandelt, die durch bestimmte Arten von Streumunition aufgeworfen werden. Angesichts der Realität im

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