Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 41 Seiten
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Im Anschluss an diese Erklärung beschloss Norwegen, im Februar 2007 eine Konferenz über Streumunition zu organisieren. Diese Konferenz schuf die Voraussetzungen für den so genannten Oslo-Prozess, der 2008 zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition (CCM8) führen sollte.
Seit 2007 werden auch innerhalb des CCW-Prozesses wieder Verhandlungen mit dem Ziel geführt, internationale Regelungen für Streumunition im Rahmen eines Zusatzprotokolls zur CCW festzulegen.
3. Der Oslo-Prozess und die Verabschiedung des Übereinkommens über Streu-
munition (CCM)
3.1. Entstehung und Struktur des Oslo-Prozesses
Ebenso wie der so genannte Ottawa-Prozess, der zur Annahme des Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen führte, beruht auch der Oslo-Prozess auf der Besorgnis über die Auswirkungen einer bestimmten Waffe auf die Zivilbevölkerung. Die beiden Prozesse weisen jedoch grundlegende Unterschiede im Hinblick auf die Art der zur Debatte stehenden Waffen, die Anzahl der betroffenen Staaten und die Anzahl der produzierenden Staaten auf. Beide Waffentypen verursachen schwerwiegende humanitäre Folgen für die Zivilbevölkerung, doch nehmen die Antipersonenminen ein weitaus grösseres Ausmass ein als die Streumunition.
Im Februar 2007 versammelten sich in Oslo Vertreterinnen und Vertreter von 46 Regierungen, darunter auch die Schweiz, und unterzeichneten eine politische Erklärung, in der sie sich verpflichteten, 2008 ein rechtsverbindliches völkerrechtliches Instrument zu verabschieden, das den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, die für die Zivilbevölkerung unannehmbare Schäden zur Folge hat, verbietet und das angemessene Ressourcen für die Opferhilfe und die Räumung der Streumunitionsrückstände in den kontaminierten Gebieten vorsieht. So wurde der Oslo-Prozess angehoben. Das Vorgehen sah vier Hauptetappen vor: Nach Tagungen in Peru (Mai 2007) und Österreich (Dezember 2007) unterzeichneten in Neuseeland (Februar 2008) mehr als hundert Staaten die Erklärung von Wellington, welche die in Oslo eingegangenen Verpflichtungen konkretisierte und bestätigte. Die Diplomatische Konferenz von Dublin (Mai 2008) vollendete als vierte und letzte Etappe den Prozess mit der Verabschiedung des Übereinkommens.
Der Oslo-Prozess wurde von einer Kerngruppe von sechs Ländern angeführt, der sogenannten «Core Group», welcher neben Norwegen, auch Österreich, der Heilige Stuhl, Neuseeland, Irland und Mexiko angehörten. Diese Gruppe leitete die Tagungen und bereitete die Dokumente vor. Der erste Entwurf eines Übereinkommens über Streumunition wurde den Teilnehmerstaaten des Oslo-Prozesses im Mai 2007 in Lima vorgelegt; er sah ein Verbot aller Munitionstypen vor, welche abgestützt auf den Wortlaut des Übereinkommens über Antipersonenminen der Kategorie der Streumunition zugeordnet werden konnten. Die Kerngruppe strebte ein vollständiges Verbot an und wurde dabei namentlich von den afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten unterstützt. Daneben hatte sich eine zweite Gruppe gebildet, welcher vor allem Länder angehörten, die Streumunition herstellen oder lagern. Zu dieser Gruppe gleichgesinnter Staaten «Like-Minded Group»9 zählte auch die Schweiz (zur Streumunition im Besitz der Schweiz siehe Kapitel 1.4). Nach Auffassung dieser Gruppe sollten nur bestimmte Arten von Streumunition verboten werden. Die beiden Gruppen vertraten damit also sehr unterschiedliche Standpunkte. An den nachfolgenden Konferenzen wurde der Meinungsaustausch der Staaten über sämtliche Punkte eines künftigen Übereinkommens entsprechend fortgesetzt.
8 Convention on Cluster Munitions, international verwendete Kurzform für das Übereinkommen. 9 Zu dieser Gruppe gleichgesinnter Staaten zählten neben der Schweiz und Frankreich, welches dazu im Vorfeld der Konferenz von Wien in Dezember 2007 die Initiative ergriffen hatte, auch Deutschland, Grossbritannien, Kanada und Österreich. 13/41