Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/98: Bericht und Vorentwurf über die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 64 Seiten
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Eine flächendeckende Identifikationspflicht für Internet-Benutzer wird als unverhältnismässig und unpraktikabel empfunden. Schliesslich wird auch auf zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten hingewiesen.
Verlängerung der Datenaufbewahrungsfrist auf zwölf Monate (Art. 23 VE-BÜPF)
Eine grosse Teilnehmerzahl21 lehnt die Bestimmung – zum Teil mit Verweis auf die Kriterien, wie sie vom deutschen Bundesverfassungsgericht22 im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung entwickelt worden sind – ab bzw. verlangt eine revidierte Regelung. Einige Teilnehmer23 betonen in diesem Zusammenhang, dass systematisch Daten unverdächtiger Personen auf Vorrat gespeichert werden.
Wegfall der Entschädigung für Personen, welche Überwachungen durchzuführen ha-
ben (Art. 30 Abs. 1 VE-BÜPF)
Etliche Teilnehmer24 sprechen sich gegen die vorgesehene Streichung der Entschädigung für die Durchführung von Überwachungsmassnahmen aus. Die meisten dieser Teilnehmer25 betonen, dass die Strafverfolgung eine staatliche Aufgabe und daher durch das Gemeinwesen zu tragen ist. Einige26 weisen auf die Notwendigkeit der Beschaffung teurer Infrastruktur hin, um den neuen Anforderungen des Gesetzes Genüge zu tun. Manche Teilnehmer beantragen eine differenziertere Regelung27.
Abfangen und Entschlüsselung von Daten (Art. 270bis StPO); Einführung von Informa-
tikprogrammen in fremde Datenverarbeitungssysteme
Zehn Teilnehmer28 lehnen die Einführung von Informatikprogrammen („Government Software“, oft auch „Bundestrojaner“ genannt) in ein fremdes Datensystem gänzlich ab; eine grössere Teilnehmergruppe29 bringt erhebliche Vorbehalte an. Es wird dabei insbesondere auf den massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen hingewiesen, bei welchem sämtliche Daten des betroffenen Datenverarbeitungssystems einsehbar sind. Überdies wird bemängelt, dass nirgends auf das Grundsatzurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts30 zum Thema „Online-Durchsuchung“ eingegangen wird. Etliche Teilnehmer31 führen zudem generell Sicherheitsbedenken an, welche sowohl das Informatikprogramm selber und dessen Missbrauch durch Kriminelle als auch das Datenverarbeitungssystem bzw. das Netzwerk betreffen, in welches eingedrungen werden soll. BS, FR, SP und privatim fordern zudem eine Einschränkung des Deliktkatalogs von Artikel 269 Absatz 2 Buchstabe a StPO für den Einsatz von „Bundestrojanern“.
21 BL, GPS, SP, SKS, SGB, DJS, gr.ch, asut, Finecom, Orange, Swisscom, Colt, Sunrise, Verizon, SIUG, ISSS, SWICO, hp, privatim, COG, 3D4X, PPS.
22 Siehe Fn. 120 sowie Ausführungen in III. Ziff. 5.4.
23 DJS, gr.ch, GPS, SKS.
24 SP, CVP, FDP, SVP, GPS, PPS, DJS, gr.ch, RD, ISSS, MS, SIUG, SIMSA, INT, asut, Finecom, Orange, Swisscom, Sunrise, Colt, Verizon, Cablecom, SAV, SKS, Swisscable, CP, CCC, Sitrox, economiesuisse, IT(19), SWICO, hp, COG.
25 CVP, FDP SVP, GPS, asut, Finecom, Orange, Swisscom, Sunrise, Verizon, Cablecom, SAV, SKS Swisscable, SIUG, CP, CCC, Sitrox, PPS.
26 SP, Colt, SIUG, SIMSA, INT, ISSS, PPS, GPS.
27 Die CVP will die Kosten für die Aufrüstung der Systeme entschädigen, wohingegen die SP eine Differenzierung nach Unternehmensgrösse bzw. wirtschaftlicher Tragbarkeit fordert.
28 GPS, DJS, gr.ch, Cablecom, CCC, SKS, SIUG, KFG, PPS, ISSS.
29 ZH, BL, AR, LU, SP, asut, Finecom, Orange, Swisscom, Colt, Sunrise, Verizon, SIUG, privatim, economiesuisse, Swisscable.
30 BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 333); vgl. auch III. Ziff. 11.1.2.
31 GPS, DJS, gr.ch, SKS, KFG, PPS, SIUG.