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Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten

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3Er kann eine Belastung mit einem Betrag bis höchstens 10 000 Franken verfügen, wenn die Meldepflicht nach Artikel 16 nicht erfüllt wird.

4Er zieht herrenlose Waren ein und verwertet oder vernichtet sie.

3. Abschnitt: Ausfuhr

Art. 20 Ausstellung der Pflanzenschutzzeugnisse

1Wer für Waren, die ausgeführt werden sollen, ein Pflanzenschutzzeugnis braucht, stellt beim EPSD ein entsprechendes Gesuch.

2Wer Waren wiederausführen will, die mit einem Pflanzenschutzzeugnis eingeführt und im Inland gelagert, in Lose aufgeteilt oder neu verpackt wurden, stellt ein Gesuch um Ausstellung eines Wiederausfuhrzeugnisses.

3Der EPSD stellt das Pflanzenschutzzeugnis oder das Wiederausfuhrzeugnis aus, wenn die Ware den phytosanitären Anforderungen des Bestimmungslandes genügt. Der Gesuchsteller setzt den EPSD über diese Anforderungen in Kenntnis.

4Falls die Ware, insbesondere bei importierter Ware, nicht vollständig vom Gesuchsteller produziert wurde, muss dieser Belege liefern, anhand derer sich die Herkunft der Ware bestimmen lässt.

Art. 21 Behandlung und Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien aus

unverarbeitetem Holz für die Ausfuhr

Der Exporteur oder die Exporteurin hat, wo es der grenzüberschreitende Warenverkehr erfordert, Verpackungsmaterialien aus unbearbeitetem Holz nach Anhang 9 zu behandeln und zu kennzeichnen.

4. Abschnitt: Durchfuhr

Art. 22 Zu kontrollierende Ware

Waren, die auf dem Luftweg aus einem Drittstaat in die Schweiz gelangen und anschliessend nicht auf dem Luftweg an ihren Bestimmungsort in einen Mitgliedstaat der EU weitertransportiert werden, müssen vom EPSD kontrolliert werden sofern die Schweiz mit dem Bestimmungsland keine anderen Vereinbarungen abgeschlossen hat.

Art. 23 Anmeldung zu kontrollierender Ware

1Dienstleistungsbetriebe, die den Verkehr zwischen den Fluggesellschaften und den Speditionsunternehmen sicherstellen (Abfertigungsunternehmen) müssen die zu kontrollierende Ware beim EPSD anmelden.