Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Anhang 2 (Art. 20 und 20a)
Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen
1. Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 20, werden insgesamt auf 3500 festgesetzt:
a. Höchstzahlen für die Kantone: 1750 Zürich 353 Schaffhausen17
Bern 220 Appenzell A.Rh.10
Luzern 77 Appenzell I.Rh.3
Uri 6 St. Gallen107
Schwyz 25 Graubünden44
Obwalden 7 Aargau119
Nidwalden 8 Thurgau45
Glarus 8 Tessin79
Zug 32 Waadt138
Freiburg 45 Wallis57
Solothurn 52 Neuenburg39
Basel-Stadt 73 Genf116
Basel-Landschaft 55 Jura15
b. Höchstzahl für den Bund: 1750
2. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011.
3. Die durch die Änderungen vom 4. Dezember 20093 und 28. April 20104 dieser Verordnung freigegebenen, aber noch nicht ausgeschöpften Kontingente können weiterhin beansprucht werden. Sie werden der Höchstzahl des Bundes (Ziff. 1 Bst. b) angerechnet.
4. Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 20a werden insgesamt auf 500 festgesetzt:
1. Januar - 31. 1. April - 30. Juni 1. Juli - 30. Sep- 1. Oktober -
März tember 31. Dezember
125 125 125125
5. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und werden quartalsweise freigegeben.
3. Begleitgruppe VZAE
Parallel zum Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 1. Juli bis 15. Oktober 2010 wurde unter der Leitung des Bundesamts für Migration (BFM) eine Begleitgruppe eingesetzt, welche grundsätzliche Fragen der Kontingentierung vor dem Hintergrund der aktuellen arbeitsmarktlichen Zulassungspolitik vertieft analysieren und diskutieren sollte.
In dieser Begleitgruppe VZAE hatten Vertreterinnen und Vertreter von Bund (BFM, seco) und Kantonen (VSAA, VKM, VDK) sowie der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse)
Einsitz.
Die Gruppe kam im Rahmen zweier Halbtagessitzungen am 6. und 20. Oktober zusammen und diskutierte ausführlich über allgemeine und spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Kontingentierung von Fachkräften bei der Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt.
In einer konstruktiven Atmosphäre wurde ein offener Dialog geführt und zahlreiche Fragen und Konzepte analysiert und diskutiert. In den meisten Punkten herrschte dabei grösstmögliche Übereinstimmung:
3 AS 2009 6413
4 AS 2010 2203