Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Anhang 2 (Art. 20 und 20a)

Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen

1. Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 20, werden insgesamt auf 3500 festgesetzt:

a. Höchstzahlen für die Kantone: 1750 Zürich 353 Schaffhausen17

Bern 220 Appenzell A.Rh.10

Luzern 77 Appenzell I.Rh.3

Uri 6 St. Gallen107

Schwyz 25 Graubünden44

Obwalden 7 Aargau119

Nidwalden 8 Thurgau45

Glarus 8 Tessin79

Zug 32 Waadt138

Freiburg 45 Wallis57

Solothurn 52 Neuenburg39

Basel-Stadt 73 Genf116

Basel-Landschaft 55 Jura15

b. Höchstzahl für den Bund: 1750

2. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011.

3. Die durch die Änderungen vom 4. Dezember 20093 und 28. April 20104 dieser Verordnung freigegebenen, aber noch nicht ausgeschöpften Kontingente können weiterhin beansprucht werden. Sie werden der Höchstzahl des Bundes (Ziff. 1 Bst. b) angerechnet.

4. Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 20a werden insgesamt auf 500 festgesetzt:

1. Januar - 31. 1. April - 30. Juni 1. Juli - 30. Sep- 1. Oktober -

März tember 31. Dezember

125 125 125125

5. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und werden quartalsweise freigegeben.

3. Begleitgruppe VZAE

Parallel zum Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 1. Juli bis 15. Oktober 2010 wurde unter der Leitung des Bundesamts für Migration (BFM) eine Begleitgruppe eingesetzt, welche grundsätzliche Fragen der Kontingentierung vor dem Hintergrund der aktuellen arbeitsmarktlichen Zulassungspolitik vertieft analysieren und diskutieren sollte.

In dieser Begleitgruppe VZAE hatten Vertreterinnen und Vertreter von Bund (BFM, seco) und Kantonen (VSAA, VKM, VDK) sowie der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse)

Einsitz.

Die Gruppe kam im Rahmen zweier Halbtagessitzungen am 6. und 20. Oktober zusammen und diskutierte ausführlich über allgemeine und spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Kontingentierung von Fachkräften bei der Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt.

In einer konstruktiven Atmosphäre wurde ein offener Dialog geführt und zahlreiche Fragen und Konzepte analysiert und diskutiert. In den meisten Punkten herrschte dabei grösstmögliche Übereinstimmung:

3 AS 2009 6413

4 AS 2010 2203