Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten
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DJS, Die Grünen und SGB: Bevor Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten zugelassen werden, sollen die Sans-Papiers, die sich bereits in der Schweiz befinden und ebenfalls aus Nicht-EU/EFTA-Staaten stammen, zuerst legalisiert werden, da diese bereits ohne gültige Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeiten würden.
DJS fordert zudem die Schaffung eines Verfahrens, welches die Legalisierung von Sans-Papiers und deren Familienagehörigen ermöglichen soll.
1.3.3.7 Zusätzliche Stagiaires-Abkommen
ZH wünscht, dass die Schweiz mit allen BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, VR China) Stagiaires-Abkommen abschliesse; dies auch auf Grund der Bemühungen des Bundesrates, mit diesen Staaten Freizügigkeitsabkommen zu unterzeichnen.
1.3.3.8 Ausnahme aus den Höchstzahlen
ZH wünscht, dass Praktikanten, Au-pairs sowie Personen im Jugendaustausch nicht mehr den Kontingenten unterstehen sollen.
1.3.3.9 Weitere Bemerkungen
BL wünscht, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente an die Kantone verteilt werden.
BE und SG wünschen, dass die Kontingente zwischen den zwei Pools verschoben werden können.
FR wünscht einen neuen Art. 18b VZAE, der die Dienstleistungserbringer gemäss Art. 19a und 20a VZAE näher definiert.
TI wünscht eine bessere Kontrolle der Kantone bei der Erteilung von kontingentierten Bewilligungen an Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staate; gefordert wird eine genaue Kontrolle durch die Kantone, dass die 90 Tage auch tatsächlich aufgebraucht sind.
Arbeitgeberverband Basel wünscht, dass wichtige Unternehmen, Wirtschaftsverbände und alle Kantone vor der Festlegung der Höchstzahlen zwingend angehört werden.
DJS und die Grünen halten an ihrer grundsätzliche Kritik am sog. "Zwei-Kreis-Modell" fest. Die Grünen wünschen zudem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für Erwerbstätige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten.
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage schlägt ergänzend zum neu vorgeschlagenen Art. 19 Abs. 4 lit. c VZAE (siehe weiter unten) eine weitere Variantenregelung vor, die eine Regelung der Missionare in einem neuen Art. 41a VZAE i.V.m. Art. 30 Abs. 1 lit. g AuG (internationaler wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Austausch) vorsehen würde:
Art. 41a VZAE (neu)
Ohne Anrechnung unter die Höchstzahlen des Art. 19 Abs. 1 und 2 können Kurzaufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer erteilt werden, die in der Schweiz unentgeltlich im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms einer auch in der Schweiz ansässigen Religionsgemeinschaft als Missionarinnen oder Missionare tätig sind, wenn:
a. das Gesuch einer in der Schweiz ansässigen Religionsgemeinschaft vorliegt, und
b. die maximale Dauer des Aufenthalts von vornherein feststeht, und
c. das nähere Verfahren und die Bewilligungserteilung sich nach einem zwischen dem Bundesamt für Migration und der Religionsgemeinschaft abzuschließenden Abkommen richtet.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband wünscht eine Anpassung von Art. 12 Abs. 1 und 3 VZAE (neue Verweise auf Grund der neuen Verordnungsstruktur).
Dem Verband Zürcher Einwohnerkontrollen ist die Gebührenaufteilung wichtig.