Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten
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- der Schweizer Arbeitsmarkt ist auf ausländische Fachkräfte in genügender Zahl angewiesen;
- die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktzulassung sind zu beachten und durchzusetzen;
- die Ziele der Teilrevision VZAE (Splitting in 2 Kontingente) werden begrüsst;
- auf die Schaffung spezifischer Sonderkontingente soll aus Gründen des Flexibilitätsverlusts sowie des dadurch steigenden Administrationsaufwands verzichtet werden;
- die Kontingente sollen vorab im Bereich der Dienstleistungserbringer EU/EFTA massvoll angehoben werden, um den zu erwartenden Bedarf zu decken und Planungssicherheit für den Arbeitsmarkt Schweiz zu gewährleisten.
4. Vernehmlassungsverfahren zu Art. 82 Abs. 6 VZAE
Im Vernehmlassungsverfahren wurden alle Teilnehmer ebenfalls über den neuen Art. 82 Abs. 6 VZAE konsultiert. Die vorliegende Änderung des Art. 82 VZAE bezweckt, die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen zu regeln. Insbesondere grenzt sie die Situationen ein, in denen die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung dem BFM Daten der betroffenen EU/EFTA-Bürger übermittelt. Der neue Absatz sollte im vorliegenden Vernehmlassungsverfahren geprüft werden, würde jedoch erst mit Inkrafttreten der AuG-Teilrevision rechtskräftig.
Da Art. 82 Abs. 6 nicht am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, wird ein separater Bericht die Vernehmlassungsresultate zusammenfassen. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.
5. Verzeichnis der Eingaben / Abkürzungen
Kantone:
AG Aargau
AI Appenzell Innerrhoden
AR Appenzell Ausserrhoden
BE Bern
BL Basel-Landschaft
BS Basel-Stadt
FR Freiburg
GE Genf
GL Glarus
GR Graubünden
JU Jura
LU Luzern
NE Neuenburg
NW Nidwalden
OW Obwalden
SG St. Gallen
SH Schaffhausen
SO Solothurn
SZ Schwyz
TG Thurgau
TI Tessin
UR Uri
VD Waadt
VS Wallis
ZG Zug
ZH Zürich