Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten

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- der Schweizer Arbeitsmarkt ist auf ausländische Fachkräfte in genügender Zahl angewiesen;

- die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktzulassung sind zu beachten und durchzusetzen;

- die Ziele der Teilrevision VZAE (Splitting in 2 Kontingente) werden begrüsst;

- auf die Schaffung spezifischer Sonderkontingente soll aus Gründen des Flexibilitätsverlusts sowie des dadurch steigenden Administrationsaufwands verzichtet werden;

- die Kontingente sollen vorab im Bereich der Dienstleistungserbringer EU/EFTA massvoll angehoben werden, um den zu erwartenden Bedarf zu decken und Planungssicherheit für den Arbeitsmarkt Schweiz zu gewährleisten.

4. Vernehmlassungsverfahren zu Art. 82 Abs. 6 VZAE

Im Vernehmlassungsverfahren wurden alle Teilnehmer ebenfalls über den neuen Art. 82 Abs. 6 VZAE konsultiert. Die vorliegende Änderung des Art. 82 VZAE bezweckt, die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen zu regeln. Insbesondere grenzt sie die Situationen ein, in denen die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung dem BFM Daten der betroffenen EU/EFTA-Bürger übermittelt. Der neue Absatz sollte im vorliegenden Vernehmlassungsverfahren geprüft werden, würde jedoch erst mit Inkrafttreten der AuG-Teilrevision rechtskräftig.

Da Art. 82 Abs. 6 nicht am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, wird ein separater Bericht die Vernehmlassungsresultate zusammenfassen. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.

5. Verzeichnis der Eingaben / Abkürzungen

Kantone:

AG Aargau

AI Appenzell Innerrhoden

AR Appenzell Ausserrhoden

BE Bern

BL Basel-Landschaft

BS Basel-Stadt

FR Freiburg

GE Genf

GL Glarus

GR Graubünden

JU Jura

LU Luzern

NE Neuenburg

NW Nidwalden

OW Obwalden

SG St. Gallen

SH Schaffhausen

SO Solothurn

SZ Schwyz

TG Thurgau

TI Tessin

UR Uri

VD Waadt

VS Wallis

ZG Zug

ZH Zürich