Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten

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Kontingent beanspruchen wie Nicht-EU/EFTA-Bürger (verschiedene Bewilligungskategorien).

Die Schaffung zweier separater Kontingente entspricht den geteilten Zuständigkeiten

(Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA: Kompetenz Kantone; Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten: Kompetenz Kantone und Zustimmungsverfahren Bund) und führt zu einer verstärkten Transparenz zwischen zwei unterschiedlichen Bewilligungskategorien (Nicht-EU/EFTA-Bürger resp. Dienstleistungserbringer aus den EU/EFTA-Staaten). Des Weiteren wird mit der vorgeschlagenen Trennung die Planungssicherheit im Bereich der Nicht-

EU/EFTA-Bürger wie auch im Bereich der Dienstleistungserbringer gestärkt, da nun für beide Kategorien separat festgesetzte Höchstzahlen vorgesehen sind.

Die vorgeschlagene Trennung ist auch mit den WTO-Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Dienstleistungserbringungen vereinbar. Bei der Trennung der Kontingente in zwei separate Pools handelt es sich um eine rein administrative und technische Massnahme, die im Bereich des Vollzugs eine Vereinfachung darstellt und eine bessere Transparenz bezweckt. Im Ergebnis führt sie nicht zu einer Besserstellung von EU/EFTA-Angehörigen gegenüber Nicht-EU/EFTA-Bürgern im Dienstleistungsbereich. In erster Linie soll verhindert werden, dass das eigentliche Kontingent für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten zunehmend von Dienstleistungserbringern aus den EU/EFTA konsumiert wird. Mit dieser Aufteilung wird die Planung von Behörden und Wirtschaft vereinfacht. Gleichzeitig ändern sich weder die Zulassungsvoraussetzungen noch das Bewilligungsverfahren und dem Wirtschaftsstandort Schweiz wird Rechnung getragen.

Die Trennung in zwei unterschiedliche Kontingente entspricht auch dem Willen der Kantone. Zahlreiche kantonale Behörden und insbesondere auch die Geschäftsleitung des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter (VSAA, Aussprache mit dem BFM vom 22. April 2010) haben verschiedentlich angeregt, die beiden unterschiedlichen Kategorien separat zu regeln.

1.3 Zusammenfassung der Vernehmlassungsresultate

1.3.1 Trennung der Kontingente in zwei verschiedene Pools

AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, Arbeitgeberverband Basel, CP, CVP, DJS, EKM, FDP.Die Liberalen, Gastrosuisse, Die Grünen, KV Schweiz, SAGV, SBV, SGB, SGV, SWICO, SWISSETEC, VDK, VSAA,

VZE sowie Travail.Suisse begrüssen die Trennung der Kontingente in zwei Pools.

AG, BL, SH, und TG begrüssen die Trennung, sprechen sich jedoch gegen die vorgeschlagene Revision, sollten die Höchstzahlen nicht erhöht werden.

Philip Morris S.A. ist gegen die Trennung der Kontingente in zwei verschiedene Pools; dies führe zu einem Flexibilitätsverlust.

Die SVP ist mit der Trennung nur einverstanden, wenn diese nicht für eine Erhöhung der Höchstzahlen, besonders für Dienstleitungserbringer aus EU/EFTA-Staaten, herangezogen werde.

Die CSP Schweiz verzichtet auf die Möglichkeit, sich vernehmen zu lassen.

Die SP nimmt nicht am Vernehmlassungsverfahren teil.