Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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2.4.4 Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung
Ausgangslage
Gemäss Artikel 4 der allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 200471 dürfen die Gesamteinnahmen aus Gebühren einer Verwaltungseinheit deren Kosten nicht übersteigen. Bei den im Finanzplan eingestellten Gebühreneinnahmen in der Grössenordnung von insgesamt rund 280 Millionen pro Jahr wurde in vielen Fällen eine reine Fortschreibung der Budgetwerte vorgenommen.
Systematische Überprüfung der Gebühren
Der Bundesrat hat die Verwaltungseinheiten im Rahmen der Weisungen zum Voranschlag 2011 und zum Finanzplan 20122014 aufgefordert, ihre Gebühren systematisch auf Kostendeckung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Anpassung der Gebühren an die Teuerungsentwicklung würde (ausgehend vom Voranschlag 2010) zu Mehreinnahmen von 12 Millionen im Jahr 2013 führen. Als (vorsichtige) Approximation der Mehreinnahmen durch Gebührenanpassungen wird ein Wert von 5 Millionen angenommen. Die Massnahme bedingt die Anpassung der jeweiligen Gebührenverordnungen. In der Botschaft zum KOP 11/13 wird der Bundesrat darlegen, welche Gebühren ab 2011 erhöht werden sollen.