Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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werden kann (siehe dazu auch: Aufgabenüberprüfung des Bundes, Bericht zur Umsetzungsplanung, Teil II, Ziff. 2.2.1, S. 15).
In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 zu den Entwicklungshilfe-Rahmenkrediten hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, im Jahr 2009 einen neuen Rahmenkredit vorzulegen mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent (Anteil Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen) zu erhöhen. Der Bundesrat hat dazu in einem im Oktober 2009 verabschiedeten Bericht dargelegt, dass er einen zusätzlichen Rahmenkredit derzeit als nicht finanzierbar erachtet. Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2010 den Bericht zurückgewiesen und am Auftrag festgehalten, der Nationalrat knapp darauf verzichtet. Die zur Diskussion stehende Erhöhung der Entwicklungshilfe wäre 2013 mit Mehrausgaben von 340 Millionen verbunden. Im Jahr 2015 betrüge die Mehrbelastung gegenüber einer Fortschreibung der aktuellen Planung (jährlicher Zuwachs von 3,3 %) über 600 Millionen. In der Periode 2010-2015 würden sich die zusätzlichen Ausgaben auf insgesamt 2 Milliarden belaufen.
Im Rahmen der Beratung der 11. AHV-Revision hat der Ständerat im Sommer 2009 ein Modell zur Flexibilisierung des Rentenalters beschlossen, bei dem die versicherungstechnisch bedingten Rentenkürzungen für tiefere Einkommen mit Mitteln aus dem allgemeinen Bundeshaushalt abgefedert würden. Der Nationalrat ist diesem Beschluss bis heute nicht gefolgt. Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung.
In der Frühjahrssession 2010 hat der Nationalrat zwei Bauspar-Initiativen gutgeheissen, die für den Bund mit Steuerausfällen in der Höhe von 35 Millionen verbunden wären. Die Kantone verlören gar mit 100 Millionen. Der Ständerat hat Vorstösse für das steuerprivilegierte Bausparen bisher abgelehnt.
Im Februar 2010 hat die Verkehrskommission des Ständerats (KVF S) eine parlamentarische Initiative (10.402) eingereicht, welche vorsieht, den Infrastrukturfonds zur raschen Inangriffnahme von Projekten des Agglomerationsverkehrs mit einer zusätzlichen Einlage von bis zu 1,2 Milliarden zu alimentieren. Dafür soll ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden. Aufgrund der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, die seit diesem Jahr in Kraft ist, müsste diese Einlage innert sechs Jahren durch zusätzliche Haushaltsverbesserungen amortisiert werden.
Gestützt auf den Sachplan Strasse soll das Nationalstrassennetz um rund 400 Kilometer erweitert werden. Für den Bund würden daraus Mehrausgaben von jährlich über 300 Millionen erwachsen (Betrieb und Unterhalt: 105 Mio.; Ausbau: 200 Mio.). Die Anpassung des Netzbeschlusses kommt für den Bundesrat nur in Frage, wenn der Aufwand für Betrieb und Unterhalt vollumfänglich durch die Kantone kompensiert wird und die Mineralölsteuer zur Finanzierung des Ausbaus um 3 bis 4 Rappen erhöht werden kann. Mit den Kantonen konnte dazu noch keine politische Einigung gefunden werden (siehe dazu auch: Aufgabenüberprüfung des Bundes, Bericht zur Umsetzungsplanung, Teil II, Ziff. 13.2.2, S. 36).
Differenzen bestehen mit den Kantonen auch in der Frage der Neudotierung der Ausgleichsgefässe NFA. Ein im Mai 2009 veröffentlichter Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zur Haushaltneutralität der NFA im Jahr 2008 zeigt, dass die Kantone insgesamt um 100 Millionen Franken belastet, der Bund hingegen um 47 Millionen und die Sozialversicherungen um 53 Millionen Franken entlastet werden. Dieses Gesamtergebnis wird massgeblich durch die Abweichung beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer geprägt, da die direkte Bundessteuer