Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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2008 unerwartet hohe Erträge aufwies. Wird vom Effekt der direkten Bundesteuer abstrahiert und nur das Ergebnis bei der Aufgabenneuverteilung betrachtet, so wird der Bund im Vergleich zu den Finanzplanzahlen um 150 Millionen belastet, während die Kantone um 97 Millionen entlastet werden. Eine entsprechende Aufstockung der Ausgleichszahlungen ist daher nach Auffassung des Bundesrates weder vorzeitig noch zum Zeitpunkt der Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die Jahre 2012-15 zu rechtfertigen. Die Kantone haben indes die Erwartung geäussert, die Dotierung der Ausgleichsgefässe sei ab 2012 um jährlich 100 Millionen zu erhöhen. Zudem habe der Bund auch für 2008-2011 Nachzahlungen von insgesamt 400 Millionen zu leisten.

Der Bundesrat hat im Januar 2009 Grundsatzentscheide für eine weitere Reform der Unternehmensbesteuerung gefällt. Einnahmenausfälle ergeben sich in erster Linie aus der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie der Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Konzernfinanzierung. Dem Bund würden daraus Mindereinnahmen von rund 500 Millionen erwachsen. Noch in der ersten Jahreshälfte 2010 soll dazu eine Vernehmlassung eröffnet werden.

Die Armeespitze macht eine Finanzierungslücke von 500 Millionen geltend. Damit sollen durch zusätzliche Investitionen in die Ausrüstung der Armee sog. «Fähigkeitslücken» geschlossen werden. Der Bundesrat wird gestützt auf den Sicherheitspolitischen Bericht noch dieses Jahr seine Strategie zur Weiterentwicklung der Armee festlegen und in diesem Rahmen auch konkretisieren, mit welchen Massnahmen die geltend gemachte Lücke beseitigt werden kann. Bereits am 26. November 2008 hat er dazu die Richtung vorgegeben. Das VBS wurde beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Sicherheitspolitischen Bericht einen Plan zu einer raschen Senkung der Armeebestände vorzubereiten (siehe dazu auch: Aufgabenüberprüfung des Bundes, Bericht zur Umsetzungsplanung, Teil II, Ziff. 6.2.1, S. 21).

Die SBB haben im Februar dieses Jahres die Ergebnisse eines sog. «Netzaudits» präsentiert. Gestützt darauf kommen sie zum Schluss, dass sie für Unterhalt und Erneuerung der Schieneninfrastruktur in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel in der Höhe von durchschnittlich 850 Millionen p.a. benötigen. Um diese Forderung besser beurteilen zu können, lässt das UVEK ein unabhängiges Zweitgutachten erstellen. Es hat ausserdem eine Projektgruppe bestehend aus dem Bundesamt für Verkehr und der Eidg. Finanzverwaltung eingesetzt, die den Auftrag hat, eine Gesamtschau zum Mittelbedarf für Erweiterungsinvestitionen und den Substanzerhalt zu erarbeiten und Vorschläge zu präsentieren, wie im Finanzierungssystem für den öffentlichen Verkehr die Balance zwischen den Mitteln, die für Erweiterungen zur Verfügung stehen, und denjenigen für den Substanzerhalt wieder hergestellt werden kann (siehe dazu Aufgabenüberprüfung des Bundes, Bericht zur Umsetzungsplanung, Teil II, Ziff. 13.1, S. 35). Erste Finanzierungsentscheide sind schon im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB für die Jahre 2011-2012 zu treffen. Die entsprechende Botschaft soll vom Bundesrat im Sommer 2010 verabschiedet werden. Parallel zur Vernehmlassung zum KOP 11/13 findet dazu eine Anhörung statt.