Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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wieder angehoben werden soll. Per 2010 wurde die CO2-Abgabe substanziell erhöht, ein Drittel des Ertrags fliesst in ein nationales Gebäudesanierungsprogramm. Auf den 1. Januar 2011 wird eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der IV in Kraft treten. Im Weiteren hat das Parlament jüngst höhere Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugunsten der Arbeitslosenversicherung beschlossen. Sodann stehen auch im Verkehrsbereich (Erhöhung Mineralölsteuer, Bahnabgabe) steuerliche Massnahmen in Milliardenhöhe zur Diskussion, und bei der Konsolidierung der AHV, die ab 2015 demografiebedingt namhafte Defizite schreiben dürfte, werden Mehreinnahmen ebenfalls zu prüfen sein.

 Nicht zuletzt zeigen zahlreiche Studien, dass Haushaltskonsolidierungen langfristig erfolgreicher sind, wenn sie auf der Ausgabenseite ansetzen. Denn durch neue Mittel wird das Problem eines stärker als die Wirtschaft wachsenden Haushalts nur temporär gelöst.

Dritte Säule: Stufenweises Vorgehen

Im Finanzplan 20112013 vom 19. August 2009 musste noch von strukturellen Defiziten von bis zu 4 Milliarden ausgegangen werden. Im Herbst begannen sich dann die Anzeichen zu verdichten, dass der Einbruch im Jahr 2009 geringer und das Wachstum ab 2010 stärker sein könnte, als im Juni 2009 zu befürchten war. Der Bundesrat beauftragte das Eidg. Finanzdepartement daher, ein Konsolidierungsprogramm mit einem Volumen von 1,5 Milliarden auszuarbeiten. Da diese Bemessung mit grossen Unsicherheiten behaftet war, erhielt dieses den Status einer periodisch zu überprüfenden Eventualplanung.

Inzwischen haben sich die Annahmen vom vergangenen Herbst weiter erhärtet. Aufgrund der Steuereingänge 2009 sowie der Konjunkturprognosen der Expertengruppe des Bundes vom 15. Dezember 2009 sollten mit jährlichen Entlastungen in der Höhe von rund 1,5 Milliarden die Vorgaben der Schuldenbremse im Voranschlag 2011 eingehalten und die strukturellen Defizite in den Finanzplanjahren weitgehend eliminiert werden können. Die definitive Festlegung des Bereinigungsbedarfs und der Konsolidierungsmassnahmen wird der Bundesrat dennoch erst aufgrund aktualisierter Prognosen im Juni 2010 vornehmen.

Es kann zudem nicht a priori ausgeschlossen werden, dass die Konsolidierung analog zur Situation 2003/2004 ein Vorgehen in zwei Etappen erfordert, zumal das Entlastungsvolumen des KOP 11/13 eher vorsichtig bemessen ist. Hinzu kommen die möglichen, in Ziffer 1.2.3.4 dargestellten Mehrbelastungen. Sollen diese Vorhaben auch nur zu einem geringen Teil finanziert werden können, ist es unerlässlich, dass auch die Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung mit mittelfristigem Umsetzungshorizont energisch vorangetrieben werden.

1.2.2 Grundsätze des KOP 11/13

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des aus sechs Massnahmenpaketen bestehenden Konsolidierungsprogramms 20112013 waren namentlich drei konzeptionelle Grundsätze wegleitend: