Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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1.2 Materielle Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung
1.2.1 Sanierungsstrategie
Während die Finanzpolitik in den Jahren 2009 und 2010 – allerdings stets unter Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse – noch im Dienste der Konjunkturstabilisierung stand, muss der Akzent angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Defizite ab 2011 auf die Konsolidierung des Bundeshaushalts gelegt werden. Bereits im Finanzplan 20112013 vom 19. August 2009 stellte der Bundesrat daher für den Herbst 2009 eine umfassende Sanierungsstrategie in Aussicht, die er am 30. September 2009 in Form eines Drei-Säulen-Konzepts erstmals näher konkretisierte.
Erste Säule: Ausgabenmoratorium
Wie in Ziffer 1.1.3.4 dargelegt wurde, drohen dem Bundeshaushalt Mehrbelastungen in der Höhe von über 3,5 Milliarden. Ein Ausgabenmoratorium soll daher verhindern, dass der Bereinigungsbedarf weiter ansteigt. Der Bundesrat setzt dieses Moratorium zum einen um, indem er Vorlagen mit namhaften Mehrausgaben vorläufig sistiert. Das betrifft namentlich Gesetzesvorlagen mit neuen Subventionsbestimmungen sowie Finanzierungsbeschlüsse, die eine Erhöhung der Kredite erfordern. Als namhaft sollen in der Regel Mehrbelastungen ab 1 Million gelten. Wo solche nicht vermieden werden können, will der Bundesrat Gegenfinanzierungen verabschieden. Er wird sich zum andern im Parlament dafür einsetzen, dass auch dieses davon absieht, neue, nicht finanzierte Ausgaben zu beschliessen. Zugleich sollen parlamentarische Vorstösse, die namhafte Mehrausgaben zur Folge haben, konsequent abgelehnt werden.
Zweite Säule: Ausgabenseitige Konsolidierung
Gemäss Schuldenbremse kann die Haushaltskonsolidierung grundsätzlich sowohl auf der Einnahmenseite (Mehreinnahmen) als auch auf der Ausgabenseite (Minderausgaben) ansetzen. Für den Bundesrat kommt aus verschiedenen Gründen nur eine Strategie in Frage, die schwergewichtig die Ausgaben kürzt:
Wird der aktuelle Bereinigungsbedarf von rund 1,5 Milliarden auf der Ausgabenseite korrigiert, so kann das mittelfristige Ausgabenwachstum unter Ausklammerung verzerrender Faktoren wie der per 1. Januar 2011 geplanten Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV auf ca. 2,4 Prozent gesenkt werden. Dieses Wachstum entspricht in der Periode 20082015 etwa der voraussichtlichen jährlichen Entwicklung des Bruttoinlandprodukts. Nur mit einer ausgabenseitigen Sanierung kann somit das Ziel der Staatsquotenstabilisierung erreicht werden.
Mit einer primär einnahmenseitig ansetzenden Sanierung würden die Effekte der vergangenen Steuerreformen (Familienbesteuerung, Ausgleich der kalten Progression) de facto rückgängig gemacht. Das wäre inkonsequent und würde zudem das Wachstumspotenzial der schweizerischen Volkswirtschaft einschränken. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass in jüngster Zeit eine Reihe von Abgaben und Steuern eingeführt bzw. erhöht worden sind und weitere Erhöhungen zur Diskussion stehen: Seit dem 1. Januar 2009 wird eine Abgabe auf Elektrizität zugunsten erneuerbarer Energien (kostendeckende Einspeise-Vergütung – KEV) erhoben, die bereits