Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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Die Ausarbeitung des Detailprojekts ist derzeit in Arbeit und ist Gegenstand der nächsten Berichterstattung des EDI an den Bundesrat Ende 2010. Qualifizierte Schätzungen über die Entlastung des Bundeshaushalts sind derzeit noch nicht möglich.

Rechtliche Anpassungen Organisationserlass (bei rechtlicher Verselbständigung)

Meilensteine Umsetzung Vertiefte Abklärung einer rechtlichen Verselbständigung und

BR-Entscheid zum weiteren Vorgehen: Ende 2010

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.

1.2.5 Finanzielle Beteiligung der Kantone an der Erhebung von Geodaten

Das neue Bundesgesetz über Geoinformation sieht den Aufbau einer Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) vor, welche Daten des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und von Privaten umfassen wird. Zu den Georeferenzdaten, die zur Zeit sowohl von swisstopo wie teilweise auch von den Kantonen erhoben werden, gehören digitale Orthophotos und Höhenmodelle. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten ist es vorteilhaft, die Produktion der Geobasisdaten flächendeckend zentral durch den Bund unter Beteiligung der Kantone durchzuführen. Um längerfristig Einsparungen realisieren zu können, sollen sich die Kantone ab 2015 mit 2.8 Millionen an der Produktion beteiligen. Dabei handelt es sich nicht um eine Umlagerung der Kosten vom Bund zu den Kantonen, sondern um ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen, um die Arbeiten an der NGDI auf das gemeinsame Ziel auszurichten.

Rechtliche Anpassungen Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, SR 510.62)

Meilensteine Umsetzung  Entwurf Revision GeoIG: 2012

 Vernehmlassung und Botschaft: 2013

 Parlamentarische Beratung: 2014

 Inkraftsetzung erwartet: 1.1.2015

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

1.5

1.2.6 Prüfung einer Reduktion der Anzahl ausserparlamentarischer Kommissionen

Im Rahmen der Bundesverwaltungsreform 20052007 (Ref 05/07) wurden die bestehenden ausserparlamentarischen Kommissionen (APK) anhand von klaren Kriterien auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Der Bundesrat beschloss im November 2006, 51 der 199 ausserparlamentarischen Kommissionen aufzuheben und verabschiedete im September 2007 die Botschaft zu den entsprechenden Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Angesichts der noch immer stattlichen Anzahl sollen die bestehenden Kommissionen mit Blick auf die Gesamterneuerungswahlen 2011 nochmals auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

 Rechtliche Anpassungen ggf. Anhang 2 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV, SR 172.010.1)  Meilensteine Umsetzung  Vorbereitung der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen nach Art. 57d RVOG: 2010  Sammelantrag Überprüfung und Gesamterneuerungswahlen: 2011  Entscheid BR: November 2011