Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q. n.q. n.q. n.q.

1.2.7 Überprüfung der Ruhestandsregelungen bei besonderen Personalkategorien

Mitarbeitende im VBS (Instruktionskorps, höhere Stabsoffiziere, Werk- und Testpiloten, Flugsicherung, Flugdienst), im EFD (Zoll) und im UVEK (Bundesamt für Zivilluftfahrt) können nach Vollendung des 58. Altersjahres vorzeitig in den Ruhestand treten.

Mit dem Übergang ins Beitragsprimat sind die Zuständigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Vorsorgeeinrichtung PUBLICA neu auf Vertragsbasis geregelt und die entsprechenden Artikel in der BPV angepasst worden. An Stelle der bisherigen Frühpensionierungen sind Lohnfortzahlungen getreten. Seit dem 1. Juli 2008 wird ein Teil des Berufsmilitärs und der Angehörigen des Grenzwachtkorps vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters im Sinne eines Vorruhestands von der Arbeitsleistung entbunden. Diese Versicherten erhalten vor der Ausrichtung der Alters- und Überbrückungsrente durch die PUBLICA maximal drei Jahre die volle Lohnfortzahlung. Die gesetzlichen und reglementarischen Beiträge an die Sozialversicherungen und an die Pensionskasse PUBLICA werden währenddessen weiterhin vom Arbeitgeber und von den Versicherten bezahlt.

Die reglementarische Altersrente und die vom Arbeitgeber voll finanzierte Überbrückungsrente setzen frühestens bei 61 Altersjahren ein (vorher bei 58 Altersjahren). Dabei werden aber anders als bisher die Altersrenten nicht mehr mit Deckungskapitalzahlungen erhöht. Zum Ausgleich des bisherigen Leistungsniveaus erhalten die betreffenden Personen spätestens mit dem Beginn der Alters- und Überbrückungsrente vom Arbeitgeber während einer siebenjährigen Übergangsfrist (2008 – 2015) eine Abfindung in der Höhe von max. drei Viertel eines Jahresgehalts.

Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 hat der Bundesrat entschieden, die Vorruhestandsregelung für Monopolberufe vertieft zu prüfen. Er hat dazu das EFD (EPA) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen bis Ende 2010 geeignete Handlungsvarianten auszuarbeiten. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen sind Einsparungen indes frühestens ab 2013 realisierbar.

Rechtliche Anpassungen Bundespersonalverordnung (BPV, SR 172.220.111.3)

Meilensteine Umsetzung  Erarbeiten möglicher Sparvarianten: Ende 2010

 Erste Konsultation des Bundesrates: Mitte 2011

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q. n.q. n.q.

1.3 Massnahmen im Rahmen des KOP 11/13

Botschaft Entlastungswirkung (in Mio.) Massnahme

KOP Ziffer 2011 2012 2013 20142015

Zivile Bauten und Logistik 2.2.2 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 Revision Alkoholgesetz 2.3.1 6.0 6.0 6.0 Teilauflösung des Vertrags mit der Associated Press 2.2.26 0.2 0.2 0.2 0.2