Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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13. Verkehr
Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.
(in Mio.) 2008-2015 Strassenverkehr 2’617 35 %
Öffentlicher Verkehr 4’881 64 %
Luftfahrt 105 1 %
insgesamt 7’603 100% 2.0 %
13.1 Kontext Aufgabenbereich
Übergeordnetes Ziel des Aufgabenbereichs Verkehr ist der Ausbau und Erhalt einer leistungsfähigen, effizienten und umweltverträglichen Verkehrsinfrastruktur. Im Strassenverkehr stellt der Bau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes die finanziell bedeutsamste Teilaufgabe dar. Ebenfalls unter den Strassenverkehr fallen die Beiträge an die Finanzierung von Hauptstrassen, übrigen Strassen und Massnahmen zur Verkehrstrennung sowie die nicht werkgebundenen Beiträge an die Kantone. Im Öffentlichen Verkehr fliesst knapp die Hälfte der Ausgaben in den Bau, Unterhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur. Daneben soll mit der Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten die optimale Einbindung der Schweiz ins HGV-Netz und in die europäischen Güterbahnkorridore auf der Nord-Süd-Achse, die Weiterentwicklung des Netzes in der Schweiz (BAHN 2000 1. Etappe und ZEB) sowie die Lärmsanierung der Eisenbahnen sichergestellt werden. Bei der Abgeltung an den Regionalen Personenverkehr (RPV) steht die Gewährleistung einer angemessenen Grunderschliessung im Vordergrund. Die Förderung des Schienengüterverkehrs soll die Verlagerungspolitik des Bundes unterstützen. Die Aufgabe Luftfahrt schliesslich bewegt sich in einem Umfeld markant steigender Aufwendungen für die Sicherheit («safety» und «security»).
Jüngere Reformprojekte und parallel zur Aufgabenüberprüfung anzugehende Herausforderungen
Mit der Neugestaltung der Zuständigkeiten von Bund und Kantone im Bereich der Nationalstrassen und den verschiedenen Etappen der Bahnreformen war die Ausgabenentwicklung im Verkehr in den letzten Jahren geprägt durch zwei grosse Strukturreformen. Die künftige Ausgabenentwicklung wird insbesondere im Lichte der Sicherstellung von Unterhalt und Ausbau der bestehenden Schieneninfrastruktur stehen:
(a) NFA Strasse: Von der Verbundaufgabe zur Bundesaufgabe
Der Bereich Strasse gilt als ein Eckpfeiler der 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die Verbundaufgabe «Nationalstrasse» wurde - mit Ausnahme der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes - zur Bundesaufgabe. Damit ist die materielle und finanzielle Verantwortung an einem Ort zusammengefasst und nicht wie vor NFA zwischen Bund und Kantonen zweigeteilt. Dadurch sind vielfältige, bereits heute sichtbare Effizienzvorteile verbunden:
̵ Die Zahl der Werkhöfe konnte ungefähr halbiert werden.
̵ Die Planung erfolgt aus einer Hand, so dass beispielsweise grosse Unterhaltsbaustellen zeitlich und geografisch optimal aufeinander abgestimmt werden können.
̵ Schweizweit kann nach gleichen Vorgaben gearbeitet werden.
̵ Es können grössere Baulose vergeben und damit Kostenvorteile erzielt werden.