Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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13.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

13.2.1 Stärkere Verursacherfinanzierung im Verkehr

Die Transportrechnung des Bundes zeigt auf, dass Strassen- und Schienenverkehr ihre Kosten – inklusive externe Kosten – nicht vollständig decken. Mit der konsequenten Umsetzung des Prinzips «pay as you drive» kann eine stärkere Verursacherfinanzierung erreicht und damit der Kostendeckungsgrad erhöht werden. Gleichzeitig würde eine fahrleistungsbezogene Besteuerung zu einer leicht verbesserten Allokation des heute verfügbaren Strassen- und Schienenraums führen. So könnten beispielsweise beim motorisierten Individualverkehr und beim öffentlichen Verkehr pro Personenkilometer je ein zusätzlicher Rappen verursacherbezogen erhoben werden. Damit würde eine stärkere Verursacherfinanzierung erreicht. Alternativ wäre auch eine vollständige Umstellung des bisherigen Finanzsystems in Richtung einer möglichst umfassenden Verursacherfinanzierung mit wesentlich höheren fahrleistungsbezogenen Abgabesätzen bei gleichzeitigem Abbau der bestehenden Abgaben zu prüfen. Bei der Ausgestaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten:

Im Bereich der Strassen wäre ein flächendeckendes Road Pricing, basierend auf einer distanzabhängigen Gebühr, denkbar. Dieses würde als Erhebungssystem eine Satellitenmaut bedingen. Die Erhebungskosten wären vorläufig hoch. Alternativ könnte eine wesentlich kostengünstigere Funkmaut auf den Nationalstrassen eingeführt werden, jedoch mit der Gefahr, dass der Verkehr auf das untergeordnete Strassennetz ausweicht.

Im öffentlichen Verkehr müssten die Tarife erhöht bzw. eine Abgabe eingeführt werden. Sollen die Tarife im öffentlichen Verkehr nachfragegerecht differenziert werden, z.B. nach Tageszeit oder Strecken, würde dies eine umfassende Anpassung des Tarifsystems und gegebenenfalls einen Eingriff in die Tarifhoheit der Transportunternehmen bedingen; ebenfalls wäre die Preispolitik bei den Abonnementen zu überprüfen. Um Transparenz zu gewährleisten und die Gefahr der Ungleichbehandlung der Kunden zu verhindern, müsste ein für die Kunden leicht verständliches elektronisches Ticketing eingeführt werden. Solche Systeme sind noch nicht marktreif und aus heutiger Sicht noch nicht abschliessend beurteilbar. Im Bericht «Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz» (Infrastrukturbericht) wird der Bundesrat längerfristig ein umfassendes Mobility-Pricing zur Diskussion stellen.

Rechtliche Anpassungen Bundesverfassung (SR 101)

Meilensteine Umsetzung Verabschiedung des Infrastruktur-Berichts: 2. Hälfte 2010

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q.

13.2.2 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz: vollständige Kompensation des Mehraufwands

Der Bundesrat hat am 26. April 2006 den Sachplan Strasse verabschiedet. Darin wurde das historisch gewachsene Strassennetz anhand sachlicher Kriterien in ein Grundnetz (heute „Nationalstrassen“) und ein Ergänzungsnetz (heute „Hauptstrassen") aufgeteilt. Die aus dieser Überprüfung resultierende Ausweitung des Grundnetzes um annähernd 400 km bedingt eine Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Eine Vernehmlassung dazu wurde 2008 durchgeführt. Der Bundesrat verlangte von den Kantonen eine vollständige Kompensation des Mehraufwandes von (gemäss damaliger Schätzung) 350 Millionen.