Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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Die Kantone haben sich gegen eine volle Kompensation gewehrt. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe Bund-Kantone eingesetzt, die eine Lösung erarbeitete, wonach die Kantone lediglich die Ausgaben für Betrieb und Unterhalt der vom Bund übernommenen Strassen (gemäss einer aktualisierten Schätzung 105 Mio./Jahr), nicht aber den Ausbau dieser Strassen (ca. 200 Mio./Jahr) kompensieren müssten. Der Ausbau der Strassen soll stattdessen mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer finanziert werden (3 Rp./l). Nur wenn dies gewährleistet ist, kommt für den Bund eine Anpassung des Netzbeschlusses in Frage.
Die Arbeitsgruppe legte ihren Bericht im Sommer 2009 den Auftraggebern vor (Vorsteher UVEK und EFD, Präsidenten der KdK, der FDK und der BPUK). Die Kantone erachteten den Bericht als gute Grundlage für die weitere politische Diskussion und wünschten eine offizielle Anhörung. Der Anhörungsbericht wird derzeit erarbeitet. Die Anhörung wird voraussichtlich im Sommer 2010 durchgeführt.
Rechtliche Anpassungen Bundesgesetz über die Nationalstrassen (SR 725.11)
BB über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11)
Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (SR 725.116.2)
Mineralölsteuergesetz (SR 641.61)
Meilensteine Umsetzung Anhörung bei den Kantonen: Mitte 2010 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015
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13.2.3 Reform regionaler Personenverkehr (RPV): Umstellung Bahn auf Bus
Gestützt auf Artikel 28 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (SR 745.1) wird der Regionalverkehr gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten. Die Kantone haben für die Angebotsplanung die Federführung. Die meisten Kantone lassen in regelmässigen Abständen (ca. alle 4 Jahre) Studien über die Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsmöglichkeit bestehender Angebote erstellen. Einzelne Kantone machen dies gezielt für Angebote, die unterhalb eines bestimmten Deckungsgrades liegen. Dabei steht auch immer wieder das Thema Umstellung von Bahnlinien auf Buslinien im Fokus, ebenso die Umstellung von einzelnen Kursen zu Randzeiten. Zur Überprüfung des optimalen Verkehrsmittels ziehen die Kantone u.a. folgende Kriterien bei:
̵ Marktanalyse (Struktur- und Nachfragedaten)
̵ Angebots- / Erschliessungsqualität
̵ Kostenermittlung (Investitionskosten, Buskosten, Betriebskosten Bahn, usw.)
̵ Volkswirtschaftliche Aspekte
Im Rahmen der vorliegenden Massnahme sollen die von den Kantonen laufend gemachten Wirtschaftlichkeitsprüfungen gezielter und flächendeckend genutzt werden, indem allgemein gültige, einheitliche Minimalanforderungen betreffend Kostendeckungsgrad sowie Auslastung definiert werden. Erfüllt eine Linie während einer bestimmten Dauer, beispielsweise während vier Jahren, diese Anforderungen nicht, muss sie zwingend dahingehend geprüft werden, ob ihr Betrieb von Bahn auf Bus umgestellt werden muss. Grundlage für die Beurteilung kann das 2007 im regionalen Personenverkehr eingeführte Kennzahlensystem sein, das die Effizienz der erbrachten Leistungen einzelner Verbindungen misst. Damit sind in den