Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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kommenden Jahren Vergleiche möglich zwischen geplanten und gefahrenen Leistungen,

aber auch zwischen Transportunternehmen bei vergleichbaren Strecken.

Mit der beabsichtigten Definition von einheitlichen Prüfkriterien wird ein Instrument geschaffen, welches einzelfallweise die Prüfung von Bahnlinien ermöglicht. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass generelle Aussagen zu Kostenersparnissen und Effizienzgewinnen aus der Umstellung von Bahn- auf Busbetrieb nur schwer möglich sind, zumal sich relevante Einsparungen bei einer Umstellung von Bahn- auf Busbetriebe nur ergeben, wenn zugleich die Schieneninfrastruktur vollständig aufgegeben werden kann. Die Massnahme ist deshalb zielführender als die verschiedentlich geforderte, vom Bundesrat abgelehnte Erstellung eines allgemeinen Berichts (vgl. u.a. 09.4246 Postulat von Roth vom 11. Dezember 2009).

Rechtliche Anpassungen  Verordnung über die Abgeltung des Regionalen Perso-

nenverkehrs (ARPV, SR 745.16)

 evtl. Bundesgesetz über die Personenbeförderung und die Zulassung als Strassentransportunternehmung (Personenbeförderungsgesetz, PBG, SR 744.1)

Meilensteine Umsetzung  Vernehmlassung: 2. Hälfte 2010

 Verabschiedung der Vorlage: 2011

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q.

13.2.4 Priorisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im Bahnverkehr (Investitionen gemäss BehiG und Sicherheit Bahntunnel)

Wie einleitend dargestellt, besteht eine der grossen Herausforderungen im Aufgabengebiet Verkehr darin, im Infrastrukturbereich die Verfügbarkeit von Ressourcen für Betrieb und Unterhalt einerseits und Erweiterungsinvestitionen andererseits wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Das von der SBB in Auftrag gegebene Netzaudit weist bei der SBB-Infrastruktur für die kommenden Jahre eine Finanzierungslücke von durchschnittlich 850 Millionen p.a. aus. Angesichts der finanziellen Tragweite der Ergebnisse hat das Bundesamt für Verkehr eine Second Opinion zum Netzaudit in Auftrag gegeben. Darin soll insbesondere die angewandte Methodik und die Berechnung des ausgewiesenen Mittelbedarfs für den Substanzerhalt überprüft werden. Bereits heute zeichnet sich jedoch ab, dass im Rahmen der Priorisierung des Mitteleinsatzes Investitionen zur Anpassung der bestehenden Infrastruktur an gesetzliche Normen und Sicherheitsstandards (zustandsunabhängige Auflagen und Vorgaben) zu Gunsten des Substanzerhalts zurückgestellt werden müssen.7 Dies betrifft Investitionen zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit in Bahntunneln:

 Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist bis spätestens Ende 2023 ein barrie-

refreier Zugang zum öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Mit den Mitteln aus dem BehiG-Zahlungsrahmen werden bestehende Bauten, Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen

7 Zudem hat die durch das Bundesamt für Verkehr in Auftrag gegebene Überprüfung des Zustands der Privatbahninfrastruktur gezeigt, dass mit den aus damaliger Sicht verfügbaren Mitteln zwar der Substanzerhalt gewährleistet werden könnte, dass aber teilweise Mittel fehlen, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und den Zugang zur Bahn den gesetzlichen Erfordernissen anzupassen.