Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht
Verkehrs an die Bedürfnisse der behinderten Reisenden angepasst. Die vorliegende Massnahme sieht vor, die im BehiG festgelegte Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern.
In fast allen älteren Eisenbahn-Tunnels gibt es heute keine Hilfen für die Selbstrettung der
Fahrgäste. Diese Einrichtungen müssen bei längeren Tunnels nachgerüstet werden, was zum Teil erhebliche Ausbrucharbeiten bedingt und somit hohe Kosten verursacht. Bis 2015 wird auf die Inangriffnahme von Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit in Bahntunneln (z.B. Albulatunnel, Furkatunnel) verzichtet. Vom Erlass von Fristen für die Sanierung wird abgesehen. Auf Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit wird verzichtet, soweit sie sich nicht im Rahmen substanzerhaltender Investitionen ohne Mehrkosten realisieren lassen. Dabei wird geprüft, ob die Haftung der Eisenbahnunternehmen im Ereignisfall beschränkt werden muss.
Rechtliche Anpassungen BG über die Beseitigung von Benachteiligungen von
Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, SR 151.3)
Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101)
Meilensteine Umsetzung Priorisierung Investitionen BehiG
Vernehmlassung Änderung BehiG: Frühling 2011
Priorisierung Investitionen Sicherheit Bahntunnel
Vorerst keine weiteren Massnahmen nötig.
Vermeidung von Mehrbelastungen (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015
30.0 40.0 60.0 70.0
13.2.5 Auslagerung der Aufsicht Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform
Die Sicherstellung eines im europäischen Quervergleich hoch stehenden Sicherheitsstandards stellt – bei laufend steigender Komplexität des Luftfahrtsystems, bei erhöhten Sicherheitsanforderungen und den zunehmenden internationalen Harmonisierungsbestrebungen – hohe Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit über die Zivilluftfahrt. Durch die Auslagerung der
Aufsichtstätigkeit in eine neue Organisation, die nicht über den Bundeshaushalt finanziert wird, sondern ihre Kosten vollumfänglich durch Gebühren deckt, könnten die Aufwendungen des Bundes für die Luftfahrt um jährlich rund 60 Prozent reduziert werden. Beim Bund würden die regulatorischen und luftfahrtpolitischen Tätigkeiten verbleiben. Gestützt auf die Aufgabentypologie gemäss Corporate-Governance-Bericht des Bundesrats stellt die Abwicklung der Aufsicht über die Zivilluftfahrt eine Aufgabe der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht dar. Damit würde sich die Organisationsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt anbieten.
Rechtliche Anpassungen Luftfahrtgesetz (LFG, SR 748.0); ev. Schaffung eines speziel-
len Organisationserlasses
Meilensteine Umsetzung Eröffnung der Vernehmlassung: 1. Hälfte 2012
angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015
50.0 50.0