Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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13.3 Im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzende Massnahmen
Botschaft Entlastungswirkung (in Mio.) Massnahme
KOP Ziffer 2011 2012 2013 20142015
Priorisierungen im Nationalstrassenbau 2.2.16 20.0 20.0 20.0 Regionaler Personenverkehr: 2.2.17 23.0 24.0 27.0 27.0 Erhöhung der abgeltungsberechtigten Mindestnachfra-
ge von 32 auf 100 Personen pro Tag
Abschöpfung des Zinsvorteils, der den Transportunter-
nehmungen aus der Gewährung von Bürgschaften des
Bundes bei Rollmaterialbeschaffungen entsteht
Güterverkehr: 2.1.18 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 Priorisierung bei den Finanzhilfen an die Terminalanla-
gen und Investitionen des kombinierten Verkehrs
Priorisierung der Beiträge an private Anschlussgeleise
Verzicht auf die Beschaffung von Fluggeräten 2.2.26 2.0 2.0 2.0 2.0
14. Umwelt und Raumordnung
Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.
(in Mio.) 2008-2015 Umweltschutz 348 56%
Schutz vor Naturgefahren 171 27%
Naturschutz 91 15%
Raumordnung 13 2%
insgesamt 623 100% 1.5 %
14.1 Kontext
Rund 70 Prozent der Ausgaben im Aufgabenbereich entfallen auf den Schutz von Umwelt und Natur. Finanziert werden Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie Lärmbekämpfung, aber auch Beiträge an Naturparks und zum Schutz von Natur und Wildtieren. Schliesslich wird auch die Rückerstattung der Lenkungsabgaben (VOC, ab 2010 auch CO2) unter dem Umweltschutz erfasst. Die Anteile an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, die insbesondere in Form der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene ebenfalls einen klimawirksamen Lenkungseffekt erzielen soll, erscheinen hingegen im Aufgabengebiet «Finanzen und Steuern».
Die verbleibenden rund 30 Prozent entfallen im Wesentlichen auf Gewässerverbauungen und Schutzwald; die Ausgaben für die Raumordnung machen 2 Prozent des Aufgabenbereichs aus.
14.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP
14.2.1 Verzicht auf die Subventionierung neuer Abwasseranlagen
Derzeit gewährt der Bund den Kantonen Bundesbeiträge zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben auf dem Gebiet des Gewässerschutzes (Abwasser- und Abfallanlagen). Mit den Änderungen des Gewässerschutzgesetzes vom 18. März 1994 und 20. Juni 1997 wurden die Subventionstatbestände im Bereich Abfallanlagen jedoch abgeschafft; die altrechtlichen Verpflichtungen sollten bis ins Jahr 2013 abgebaut werden können.