Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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3.1.2 Strategie der Erhältlichkeitsbeschränkung: Übergang zur Marktregulierung
Ende der Siebzigerjahre reichte die Schweizer Guttempler-Jugend eine Volksinitiative ein, die ein Verbot von Werbung u.a. für alkoholische Getränke verlangte. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative «gegen Suchtmittelreklame» Volk und Stände ohne Gegenvorschlag mit dem Antrag auf Verwerfung zur Abstimmung zu unterbreiten. Beide Räte lehnten die Initiative schliesslich ab und erwarteten, dass der Bundesrat den Wünschen der Initianten auf Gesetzes- und Verordnungsebene weit entgegen kommen würde.15 In der Folge wurden Handels- und Werbebeschränkungen ins Alkoholgesetz aufgenommen. Im Rahmen der Strategie der Erhältlichkeitsbeschränkung wurden Lockvogelangebote sowie das Angebot bzw. der Verkauf von Spirituosen auf Wochenmärkten oder die Durchführung von Gratis-Degustationen verboten.16 Dies war die Geburtsstunde der gesundheitspolitischen Marktregulierung.
Alcopops sind spirituosenbasierte Fertig-Mischgetränke mit einem hohen Zuckeranteil, was sie besonders bei Jugendlichen beliebt macht. Das Alkoholgesetz unterstellt sie seit 2004 einer Sondersteuer, die 400 Prozent der Spirituosensteuer entspricht.
2001 gelangten neue, klassische Spirituosen wie Wodka und Rum enthaltende Mischgetränke auf den Markt. Dank ihres hohen Zuckergehalts avancierten die – nun Alcopops genannten – Mischgetränke vor allem bei Jugendlichen zu grösster Beliebtheit. Im Jahr 2002 wurden in der Schweiz 40 Millionen Flaschen solcher Mischgetränke verkauft. Im Kampf gegen den Jugendalkoholismus führte der Bund 2003 die Sondersteuer auf Alcopops ein. Seither haben die Hersteller ihre Rezepturen angepasst und den Getränken namentlich weniger Zucker beigefügt, so dass die Steuer heute deutlich weniger Einnahmen abwirft.
Aus einer gesundheitspolitischen Optik ist die Sondersteuer ein Erfolg:
Seit 2002 nimmt der Alkoholkonsum in der Tendenz ab, selbst bei Jugendlichen.17 Bei den Alcopops ist der Konsumrückgang statistisch signifikant. Der Anteil der jungen Konsumenten ist von 35 (Stand 2003) auf 20 Prozent (Stand 2007) zurückgegangen, was primär das Ergebnis der Sondersteuer18 ist:
Anteil Alcopops am Gesamtkonsum der 15- bis 16-Jährigen Anteil Spirituosen und Mischgetränke am Gesamtkonsum der 15- bis 16-Jährigen
40% 40% 35% 35% 35% 30% 30% 25% 25% 22% 20% 20% 20% 15% 15% 10% 16% 10% 5% 5% 0% 0% 2003 2007 2003
15 Vgl. dazu Botschaft vom 11. Dezember 1978 über die Änderung des Alkoholgesetzes, (BBl 1979 I 53).
16 Was für Wein und Bier möglich ist, gilt für Spirituosen bis heute nicht: Sie dürfen im Einzelhandel nicht degustiert werden. Es gilt das Prinzip «Riechen statt Trinken», was nicht zuletzt im Zeitalter der Schweinegrippe vom hygienischen Standpunkt her zu hinterfragen ist.
17 Siehe http://www.sucht-info.ch/de/infos-und-fakten/alkohol/jugendliche/
18 „Die Einführung der Sondersteuer auf Alcopops hat also ihr gesundheitliches Ziel erreicht.“ Antwort des Bundesrates vom 02.12.2005 auf die Interpellation von Nationalrat Didier Berberat, Abgabe auf Alcopops. Wird das Gesetz umgangen? (05.3020)