Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Die der Steuer unterstellten Alcopops sind teurer geworden und deshalb trotz beachtlicher Kaufkraft der Jugendlichen preislich weniger attraktiv. 19
Die Alcopops mit angepasster Rezeptur sind weniger süss und stossen deshalb vor allem bei den Jugendlichen auf eine weniger grosse Beliebtheit.
Der Konsum der Jugendlichen verlagerte sich in der fraglichen Zeit nur teilweise auf selbstgemixte, spirituosenbasierte Mischgetränke.20
Auf reges Interesse bei Jugendlichen stossen nach wie vor bier- und weinbasierte, süsse Fertiggetränke.21 Im Gegensatz zu den spirituosenbasierten Alcopops unterstehen sie jedoch keiner Sondersteuer.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung per 1. Januar 2000 endete der ursprüngliche Verfassungsauftrag, «die Gesetzgebung (…) so zu gestalten, dass sie den Verbrauch von Trinkbranntwein und dementsprechend dessen Einfuhr und Herstellung vermindert». Neu hat der Bund im Rahmen der Alkoholgesetzgebung «insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkohols» Rechnung zu tragen.22 Mit dieser Neuausrichtung entspricht der Verfassungsgeber den im Verlauf des
20. Jahrhunderts gewandelten Verhältnissen in der Schweiz: Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung pflegt einen verantwortungsvollen Umgang mit Spirituosen.23 Im Lichte der neuen Bundesverfassung sind denn auch die vom Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes angestrebten Neuerungen zu beurteilen.
Heute sind für die Alkoholpolitik des Bundes neben dem Alkoholgesetz namentlich die folgenden Erlasse von Bedeutung: das Biersteuergesetz,24 Teile des Lebensmittelrechts25 sowie des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen und der dazugehö-
19Zur Kaufkraft von Konsumenten zwischen 16 und 34 Jahren bzw. Ihren Ausgaben für
alkoholische Getränke siehe Institut LINK, Comportements de consommation et d’achat de boissons alcoolisées chez les jeunes de 16 à 34 ans en Suisse, mandat de la RFA,
Berne (2009).
20Gmel, G., Rehm, J., Kuntsche, E., Wicki, M. & Grichting, E. (2008). Das European
School Survey Project on Alcohol and other Drugs (ESPAD) in der Schweiz. Wichtigste Ergebnisse im Vergleich 2003 und 2007. Forschungsbericht. Lausanne: Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme.
21Niederer/Korn/Lussman/Kölliker 2008, S. 96. Zur Beliebtheit von Alcopops bei
Jugendlichen und Kindern siehe auch: Der Konsum psychoaktiver Substanzen von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, Lausanne 2007, S. 16f., publiziert unter
http://www.saphirdoc.ch/permalien.htm?saphirid=68416 (Stand 19. 4.2010).
22Art. 105 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, (SR 101).
23Die Zahl der Alkoholabhängigen liegt in der Schweiz bei schätzungsweise bis 250 000
Personen.
24Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer, (BStG; SR 641.411). Ein
historischer Rückblick über die Besteuerung des Biers findet sich in der Botschaft zu diesem Gesetz, (BBl 2005 5649).
25Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005, (LGV;
SR 817.02); Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über alkoholische Getränke (SR 817.022.110). Für die Alkoholpolitik des Bundes von Bedeutung sind namentlich die für alle alkoholischen Getränke geltenden Bestimmungen über den Handel und die Werbung.