Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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- Die staatlichen und nichtstaatlichen Akteure im Bereich Alkohol koordinieren ihre Tätigkeiten und gewährleisten gemeinsam die erfolgreiche Umsetzung des NPA.
- Die Bevölkerung kennt die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums und unterstützt geeignete Massnahmen, um diese zu verringern.
Für die künftige Alkoholprävention wird auch das Präventionsgesetz von Bedeutung sein, wenn es gemäss der vom Bundesrat am 30. September 2009 zuhanden des Parlamentes verabschiedeten Botschaft29 beschlossen wird.
3.2 Zuständigkeiten
3.2.1 Überblick
Aufgaben in Zusammenhang mit alkoholischen Produkten erfüllen derzeit: 18 Bundesämter (ASTRA, BAFU, BAG, BAK, BAKOM, BASPO, BBT, BFE, BFS, BLW, BWL, BSV, ESTV, EZV, FEDPOL, METAS, SECO, Verteidigung), 2 Bundesanstalten (EAV, SUVA) sowie 2 privatrechtliche Stiftungen (Schweizerische Weinhandelskontrolle, Beratungsstelle für Unfallverhütung) und die 26 Kantone. Hinzu kommt die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL; Bundesvertretung: BAG, EAV, SECO), die den Bundesrat in Fragen der Alkoholprävention berät, sowie das neue nationale Leitungsorgan für die Umsetzung des NPA (Bundesvertretung: BAG, EAV). Auch das im Entstehen begriffene Institut für Prävention und Gesundheitsförderung wird sich voraussichtlich mit Fragen rund um den Alkohol auseinander setzen.
3.2.2 Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV)
Mit dem Vollzug des Alkoholgesetzes ist die EAV betraut. Sie erlangte 1901 ihre Rechtspersönlichkeit und ist damit die älteste, selbständige Anstalt des Bundes.
Sie ist neben der Erhebung der Spirituosensteuer für die Aufsicht über den Spirituosen- und den Ethanolmarkt zuständig. Bei derzeit 168 Vollzeitstellen (inkl. der Stellen von Alcosuisse und 9 Lehrstellen) generiert sie einen Jahresumsatz von rund 300 Millionen Franken. Ihr Reinertrag beläuft sich auf ca. 270 Millionen Franken und geht im Verhältnis von 9 zu 1 an den Bund bzw. an die Kantone.30 Art. 131 Absatz 3 BV legt fest, dass die Kantone ihren Anteil am Reinertrag, den sogenannten «Alkoholzehntel», zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Suchtproblemen zu verwenden haben.
Alcosuisse ist das Profitcenter der EAV und geniesst einen hohen Grad an betrieblicher Selbständigkeit: Nach aussen tritt sie mit eigenem Profil auf. Bei 30 Vollzeitstellen deckt sie mit Importen im Rahmen des Bundesmonopols 99,9 Prozent des inländischen Ethanolbedarfs. Hauptabnehmer sind Grossverwender wie die Lonza AG oder Novartis und Wiederverkäufer wie Brenntag Schweizerhall AG oder die Thommen-Furler AG. Tanklager mit einer Kapazität von insgesamt 450 000 hl in Delémont/JU und Schachen/LU ermöglichen Alcosuisse eine konstante und zeitgerechte Versorgung der inländischen Kunden mit Ethanol. Im Bereich
29 BBl 2009 7189
30 Vgl. Art. 44 Abs. 2 und Art. 45 Abs. 1 AlkG.