Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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des Kleinhandels steht Alcosuisse in allen Regionen der Schweiz in Konkurrenz mit

– allerdings grösstenteils von ihr belieferten – Privaten. Mit ihrem Projekt «etha+» hat Alcosuisse im Jahre 2004 die Rahmenbedingungen für die Beimischung von 5 oder 85 Prozent Bioethanol zum Benzin geschaffen. Alcosuisse beliefert derzeit noch die rund 180 Tankstellen, die in der Schweiz Gemische aus Benzin und Bioethanol vertreiben.

4 Ziele der Totalrevision

Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes verknüpft der Bundesrat die folgenden Ziele:

Neuausrichtung der Marktregulierung (siehe Ziff. 5)

- Die Gesetzessystematik wird optimiert.

Durch Schaffung zweier Gesetze werden Doppelspurigkeiten und damit verbundene Rechtsunsicherheiten behoben. Zudem lässt sich das im Alkoholgesetz zum Ausdruck kommende Spannungsverhältnis zwischen gesundheits- und fiskalpolitischen Interessen lösen.

- Die Voraussetzungen für eine kohärente Alkohol(markt)politik werden geschaffen.

Der Handel mit alkoholischen Getränken wird einheitlichen Regeln unterstellt.

Marktliberalisierung (siehe Ziff. 6)

- Die Herstellung von Spirituosen und Ethanol im Inland wird erleichtert. Dieses Ziel lässt sich erreichen, indem die Bundesmonopole zur Herstellung von Spirituosen bzw. Ethanol abgeschafft werden. Hersteller sollen inskünftig nicht mehr ein langwieriges Konzessionsverfahren durchlaufen müssen. Es soll genügen, dass sie ihre Tätigkeit beim Bund anmelden und damit als Berechtigte in einem öffentlich zugänglichen Alkoholregister aufgeführt sind. Weitere Erleichterungen sollen erzielt werden, indem auf 41 der heute in der Alkoholordnung vorgesehenen 43 Bewilligungen verzichtet wird.

- Der inländische Ethanolmarkt wird liberalisiert.

Dieses Ziel lässt sich mit Verzicht auf das vom Bund bis heute beanspruchte Importmonopol für Ethanol erreichen. Eine weitere Erleichterung stellt der Übergang von der Denaturierungspflicht zum Denaturierungsrecht dar. Zur Wahrung der Steuergerechtigkeit sind gezielte «Re-Regulierungsmassnahmen» vorzusehen wie das Meldeverfahren für Importeure und die Einführung von Verwendungsverpflichtungen.

Optimierung des Steuer- und Kontrollsystems (siehe Ziff. 7)

- Das Steuersystem wird gestrafft.

Durch konsequente Anknüpfung an den Herstellern als Ausgangspunkt des Steuersystems lässt sich die Zahl der Steuerpflichtigen von heute jährlich ca. 48 000 auf ca. 3000 reduzieren. Zudem werden die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht. Diese Neuerungen ziehen eine erhebliche Reduktion des ad-